Handelsregister · VR 2952

Chronologischer Auszug

Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Güstrow zusammengeschlossenen Innungen e.V. · Amtsgericht Rostock

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Name von Amts wegen berichtigt, nun:
Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft
Güstrow zusammengeschlossenen Innungen e.V.

b)
Güstrow
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden und einem
weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.

b)
Vorsitzender:
Thielk, Jan, Penzin, *XX.XX.XXXX

Vorstandsmitglied (1. Stellvertreter):
Krüger, Helmut, Bernitt, *XX.XX.XXXX

Vorstandsmitglied (2. Stellvertreter):
Biemann, Martin, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 29.07.1992 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 16.11.2000 geändert.
a)
15.05.2018
Gödke

b)
Fall 1
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Freigegeben am 15.05.2018.

Tag der ersten Eintragung:
31.12.1992

Zuständigkeit des
Registergerichts gemäß Artikel 1
der Achten Verordnung zur
Änderung der Konzentrationsverordnung zum 01.03.2018
geändert.
Bisher Amtsgericht Güstrow VR
237, nunmehr Amtsgericht
Rostock.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Krüger, Helmut, Bernitt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Biemann, Martin, Güstrow, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
Stellvertreter:
Müller, Rainer, Güstrow, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Stellvertreter:
Gudacker, Ulf, Bröbberow, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand
und Geschäftsführung) beschlossen.
a)
18.09.2018
Eick

b)
Fall 2

Satzung Blatt 11 - 16 SB
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende oder einer
der Stellvertreter; jeweils mit der Befugnis, im Namen
des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand
und Geschäftsführung) beschlossen.
a)
25.09.2020
Eick

b)
Fall 3

Satzung Blatt 6 - 10 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.