Handelsregister · VR 2952
Chronologischer Auszug
Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Güstrow zusammengeschlossenen Innungen e.V. · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Name von Amts wegen berichtigt, nun: Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Güstrow zusammengeschlossenen Innungen e.V. b) Güstrow | a) Der Verein wird durch den Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. b) Vorsitzender: Thielk, Jan, Penzin, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied (1. Stellvertreter): Krüger, Helmut, Bernitt, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied (2. Stellvertreter): Biemann, Martin, Schwerin, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 29.07.1992 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.11.2000 geändert. | a) 15.05.2018 Gödke b) Fall 1 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.05.2018. Tag der ersten Eintragung: 31.12.1992 Zuständigkeit des Registergerichts gemäß Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Konzentrationsverordnung zum 01.03.2018 geändert. Bisher Amtsgericht Güstrow VR 237, nunmehr Amtsgericht Rostock. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Krüger, Helmut, Bernitt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Biemann, Martin, Güstrow, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertreter: Müller, Rainer, Güstrow, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertreter: Gudacker, Ulf, Bröbberow, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand und Geschäftsführung) beschlossen. | a) 18.09.2018 Eick b) Fall 2 Satzung Blatt 11 - 16 SB | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende oder einer der Stellvertreter; jeweils mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand und Geschäftsführung) beschlossen. | a) 25.09.2020 Eick b) Fall 3 Satzung Blatt 6 - 10 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.