Versorgungskasse der Messerschmitt-Bölkow-Blohm GmbH e.V. (VK MBB)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Taufkirchen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 8506
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
16.09.2025
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Pretzl
Ingolstadt
Vorstand
Holger Junge
Hamburg
Vorstand
Marcus Wilhelm
München
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Silke Naescher
München
Einzelvertretungsberechtigt zur Vertretung des Vereines für folgenden Aufgabenkreis: das Berichts-, Kontroll- und Rechnungswesen; die Vorbereitung und Organisation der Vorstands-, Beirats- und Mitgliederversammlungen; die Durchführung der Beschlüsse des Vorstands; die Koordination der Zuwendungen der Trägerunternehmen Airbus Defence and Space GmbH, Flugzeug-Union Süd GmbH und Airbus Operations GmbH an den Verein; die Koordination der Rückerstattungen der von den vorbezeichneten Trägerunternehmen verauslagten Rentenzahlungen; die Durchführung der allgemeinen Verwaltungsaufgaben, einschließlich der Erledigung des Schriftverkehrs. Vorstand
Fany Callens
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.12.1939 zuletzt geändert am 11.12.1989
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2003 hat die Änderung des § 2 (Zweck) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.10.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: . Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 78 So.
Protokoll Bl. 114,115 SB;
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Abschluß, Änderung und Beendigung von Darlehensverträgen, c) Errichtung und Auflösung von Investmentfonds, d) Investitionen aller Art ab einem Gesamtbetrag von 500TEUR je Maßnahme, e) Vermögensübertragungen an Trägerunternehmen und Vermögensübernahmen von Unterstützungskassen bedürfen der Zustimmung des Beirats.
Neue Satzung Bl. 140 SB.
Neue Satzung Bl. 149 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.