Begründung von Anrechten und die entsprechende Durchführung der Versorgung nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn im Rahmen eines Versorgungsausgleichs ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes im Wege der externen Teilung ausgeglichen wird und die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung nicht ausübt ( § 15 Abs. 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Hermann
Stuttgart
Vorstand
Susanne Marian
Filderstadt
Prokurist(in)
Hans König
Aspach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Dietmar Fischer
Stuttgart
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Frank Hofmann
Stuttgart
Prokurist(in)
Ramona Maier
Ehningen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Andreas Maurer
Ludwigsburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Olaf Rossa
Rheinstetten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Stephan Leppertinger
Korntal-Münchingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Julia Klitzke
KirchentelIinsfurt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Axel Ehrmann
Stuttgart
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Gründungsstock:
Satzung
Satzung vom 04.11.2009
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb wurde am 24.03.2010 erteilt.
Die oberste Vertretung hat am 08.06.2010 die Änderung der Satzung in § 6 Satz 1, § 13 Abs. 1 Satz 1 beschlossen.
Die oberste Vertretung hat am 13.07.2011 die Änderung der Satzung in § 14 Abs. 2 Satz 2 beschlossen.
Die Erlaubnis der Genehmigungsbehörde wurde am 10.02.2012 erteilt.
Die oberste Vertretung hat am 24.07.2012 die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 Satz 8, § 19 Abs. 1 Satz 2 und § 19 Abs. 2 beschlossen.
Die Erlaubnis der Genehmigungsbehörde wurde am 13.12.2012 erteilt.
Der Gründungsstock wurde durch Beschluss des Vorstands vom 25.08.2011 um 500.000,00 EUR und durch weiteren Beschluss des Vorstands vom 24.09.2011 um 2.500,000,00 EUR erhöht. Der Gründungsstock beträgt nunmehr 6.250.000,00 EUR.
Die oberste Vertretung hat am 23.07.2013 die Änderung der Satzung in § 19 Abs. 1 und 5 beschlossen. Desweiteren wurd ein neuer § 22 eingefügt.
Die Erlaubnis der Genehmigungsbehörde wurde am 28.10.2013 erteilt.
Die oberste Vertretung hat am 13.07.2017 die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 2 (Gründung des Vereins, Gründungsstock) beschlossen.
Die Erlaubnis der Genehmigungsbehörde wurde am 01.09.2017 erteilt.
Die oberste Vertretung hat am 21.07.2022 die Änderung der Satzung in § 15 (Aufgaben und Ermächtigung des Aufsichtsrats) und § 20 (Aufgaben der Mitgliedervertreterversammlung) beschlossen.
Die Erlaubnis der Genehmigungsbehörde wurde am 05.10.2022 erteilt.
Die oberste Vertretung hat am 21.07.2023 die Änderung der Satzung in § 3, § 5, § 8, § 9, § 12, § 15 und in § 19 beschlossen.
Die Erlaubnis der Genehmigungsbehörde wurde am 05.09.2023 erteilt.
Die oberste Vertretung hat am 18.07.2024 die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) un in § 11 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Erlaubnis der Genehmigungsbehörde wurde am 11.09.2024 erteilt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.