Handelsregister · VR 1456

Chronologischer Auszug

Verschönerungsverein Villmar/Lahn · Amtsgericht Limburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verschönerungsverein Villmar/Lahn

b)
Villmar
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und
dem Schriftführer.
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder den 2.
Vorsitzenden allein oder durch die beiden weiteren
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Vor Verpflichtungen zu Ausgaben, die den Betrag von
50,00 DM übersteigen, ist der gesamte
geschäftsführende Vorstand zu hören.

b)
Schriftführer:
Brahm, Gerd, Villmar
1. Vorsitzender:
Schön, Wolfgang, Villmar, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Philipp, Bernd, Villmar, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Michel, Hubert, Villmar, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 19.02.1965
a)
11.11.2005
Fritzsche

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.03.1966
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 6 - 9
2b)
Geändert, nun:
Kassierer:
Philipp, Bernd, Villmar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassierer:
Michel, Hubert, Villmar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Schupp, Thomas, Villmar, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Schriftführer:
Brahm, Gerd, Villmar, *XX.XX.XXXX
a)
13.03.2013
Wachsmuth
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassierer
und dem 1. Schriftführer.
Der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2.
Vorsitzende, vertritt den Verein allein.
Bei Verhinderung der beiden Vorsitzenden sind die
beiden anderen Mitglieder des geschäftsführenden
Vorstandes gemeinsam zur Vertretung des Vereins
berechtigt.
Finanzielle Verpflichtungen, die dem Verein durch
Bestellungen und sonstige Aufträge erwachsen, können
von dem 1. Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall von
dem 2. Vorsitzenden, bis zu einer Höhe von 200,00 Euro
eingegangen werden.
Werden finanzielle Verpflichtungen erforderlich, die den
vorgenannten Betrag übersteigen, so ist der gesamt
Vorstand zu hören.

b)
Bestellt als
Kassierer:
Falk, Ralf, Villmar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Kassierer:
Philipp, Bernd, Villmar, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Schriftführer:
Brahm, Gerd, Villmar, *XX.XX.XXXX
a)
15.10.2015
Thielmann
4b)
Geändert, nun:
2. Vorsitzender:
Schön, Wolfgang, Villmar, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Schupp, Thomas, Villmar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Schriftführer:
Brahm, Gerd, Villmar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Falk, Christian, Villmar, *XX.XX.XXXX
a)
28.03.2017
Wachsmuth
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2019 hat die Satzung um § 13
(Datenschutzgrundverordnung) ergänzt.
a)
08.05.2019
Wachsmuth

b)
Fall 5
6b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Schupp, Thomas, Villmar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Heun, Bernd, Villmar, *XX.XX.XXXX
a)
12.05.2022
Stillger

b)
Fall 6
7a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer
und dem 1. Kassierer.
Jeweils 2 Mitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Geändert, nun:
1. Kassierer:
Falk, Ralf, Villmar, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Schriftführer:
Falk, Christian, Villmar, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
10.05.2023
Stillger

b)
Fall 7
Satzg.Bl. 159 ff.
8b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schön, Wolfgang, Villmar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Schriftführer:
Falk, Christian, Villmar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Schriftführer:
Wirfler, Axel, Villmar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Hoffarth, Sascha, Villmar, *XX.XX.XXXX
a)
15.05.2024
Stillger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.