Handelsregister · VR 261

Registerinformationen

Verschönerungsverein der Stadt Limburg/Lahn e.V. · Amtsgericht Limburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verschönerungsverein der Stadt Limburg/Lahn e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Limburg a. d. Lahn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 261
Gericht
Amtsgericht Limburg
Letzte Eintragung
27.01.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Lars Bauer

Limburg a. d. Lahn

Vorstand

Anna Mielitz

Limburg a. d. Lahn

Vorstand

Paul-Josef Hagen

Limburg a. d. Lahn

Vorstand

Karl Diehl

Limburg a. d. Lahn

Vorstand

Stefan Best

Limburg a. d. Lahn

Vorstand

Reinhard Vohl

Runkel

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 15.06.1962 zuletzt geändert am 26.11.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2003 hat die Änderung des § 2 der Satzung (Zweck des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2004 hat die Änderung der §§ 14 (Aufgaben des Vorstandes) und 16 (Geschäftsführer) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2, 13, 16, 17, 18, 19, 20 und 21 beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 18.02.1913 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 262 ff.
  • Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter, jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertreten. Für Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte bis zu einem Gegenstandswert von 2.500,00 EUR je Einzelfall sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter alleinvertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  • Fall 6
  • Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.