Fertigung, Verarbeitung und Versendung von Mailings sowie die Konfektionierung von Waren. Die Gesellschaft kann alle zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks erforderliche oder nützliche Maßnahmen und Rechtgeschäfte tätigen, insbesondere Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Insbesondere kann sie die Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft gleichen oder ähnlichen Geschäftszweiges übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Herschel
Groß-Gerau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 20.01.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 - 9 Sonderband
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Groß-Gerau beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
In Folge Auflösung der Gesellschaft sind Eintragungen die Geschäftsführer und deren Vertretungsmacht betreffend unrichtig geworden. Von Amts wegen eingetragen, § 384 II FamFG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.