Handelsregister · HRB 99148

Chronologischer Auszug

Versalis International SA - Zweigniederlassung Deutschland · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Versalis International SA -
Zweigniederlassung Deutschland

b)
Eschborn
Geschäftsanschrift:
Düsseldorfer Straße 13, 65760 Eschborn
Zweigniederlassung der Versalis
International S.A. mit dem Sitz in Avenue
des Arts 56, 1000 Brüssel/Belgien
(Belgisches Handelsregister SPF
Economie, P.M.E., Classes moyennes et
Energie, Nr. 0422.362.942)

c)
Der Kauf und Verkauf, der Transport, der
Import und Export, die Lagerung, die
Darreichung von chemischen Produkten im
Allgemeinen und insbesondere solcher, die
durch petrochemische Vorgänge gewonnen
werden, jeweils sowohl im eigenen Namen
als auch auf Rechnung von Dritten, aols
Vertreter, Händler oder Kommissionär.
11.979.589,88
EUR
a)
Die Verwaltungsratsmitglieder vertreten
gemeinsam.

Der Verwaltungsrat besitzt die ausgedehntesten
Verwaltungs- und Weisungsbefugnisse für die
Führung der Geschäfte der Gesellschaft. Er ist
befugt für alle Handlungen, die nicht aufgrund
Gesetzes oder der Satzung der
Generalversammlung vorbehalten sind. Der
Verwaltungsrat kann die tägliche
Geschäftsführung der Gesellschaft einem oder
mehreren Verwaltungsratsmitgliedern
übertragen, die den Titel als geschäftsführendes
Verwaltungsratsmitglied tragen, oder einenm
oder mehreren Direktoren, die gegebenenfalls
unter seinen Mitgliedern gewählt werden. Er
kann Bevollmächtigte bestellen für besondere
oder bestimmte Zwecke. Im Fall der
Ermächtigung legt der Verwaltungsrat die für
diesen Funktionen verbundenen Befugnisse und
Sonderbezüge fest. Gemäß Artikel 524 des
Gesellschaftsgesetzbuches kann der
Verwaltungsrat unter seinen Mitgliedern einen
Vorstand bilden. Vorbehaltlich einer
Befugnisübertragung durch den Verwaltungsrat
in Anwendung von Artikel 17 der Satzung
werden die Schriftstücke, die die Gesellschaft
binden, nur duch zwei gemeinsam handelnde
Verwaltungsratsmitglieder gültig unterschrieben;
dies brauchen in keinem Fall gegenüber Dritten,
selbst gegenüber den Staatsbeamten, den
Inhabern eines öffentlichen Amtes und den
Hypothekenbewahrern einen vorherigen
Beschluss des Verwaltungsrates

b)
Ständiger Verteter i. S. d. § 13 e Abs. 2 Satz 5
Nr. 3 HGB:
Dux, Hartmut Werner, Diez, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Verwaltungsrat:
Bellini, Fabrizio, Rom / Italien, *XX.XX.XXXX
Verwaltungsrat:
Napolitano, Nicola, Rom / Italien, *XX.XX.XXXX
Verwaltungsrat:
Protopapa, Antonio, Etterbeek / Belgien,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Aktiengesellschaft nach belgischem Recht
a)
25.04.2014
Faldus

b)
Fall 1
215.449.173,88
EUR
b)
Nicht mehr
Verwaltungsrat:
Protopapa, Antonio, Etterbeek / Belgien,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Verwaltungsrat:
Napolitano, Nicola, Rom / Italien, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Verwaltungsrat:
Castriota, Roberto, Rom / Italien, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Verwaltungsrat:
Ferrari, Daniele, Brescia / Italien, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Bestellt als
Verwaltungsrat:
Meropiali, Franco, Monza / Italien, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Verwaltungsrat:
Poidomani, Marcello, Dünkirchen / Frankreich,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden und wieder bestellt als
Verwaltungsrat:
Bellini, Fabrizio, Mailand / Italien, *XX.XX.XXXX
a)
16.08.2017
Faldus

b)
Fall 2
3b)
Daten der Hauptniederlassung geändert;
nun:
Zweigniederlassung der Versalis
International S.A. mit dem Sitz in Rue
Guimard 1A, 1040 Brüssel/Belgien
(Belgisches Handelsregister SPF
Economie, P.M.E., Classes moyennes et
Energie, 0422.362.942)
b)
Bestellt als
Verwaltungsrat:
Masullo, Carmine, Cologno Monzese, MI /
Italien, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Bestellt als
Verwaltungsrat:
Calabrò, Davide, Rom, RM / Italien, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Verwaltungsrat:
Navarretta, Alberto, Rom, RM / Italien,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Verwaltungsrat:
Ferrari, Daniele, Brescia / Italien, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Verwaltungsrat:
Meropiali, Franco, Monza / Italien, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Verwaltungsrat:
Castriota, Roberto, Rom / Italien, *XX.XX.XXXX
a)
05.09.2019
Wittmann

b)
Fall 3
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Die Verwaltungsratsmitglieder vertreten
gemeinsam.

Der Verwaltungsrat hat die Befugnisse der
Verwaltung und die weitreichendste Verfügung,
um die Geschäfte der Gesellschaft zu verwalten.
Er hat in seiner Zuständigkeit alle Handlungen,
die nicht durch das Gesetz oder durch die
Satzung der Generalversammlung
besonders vorbehalten sind.
Der Verwaltungsrat kann die laufende
Verwaltung, sowie die Vertretung der
Gesellschaft, was diese Verwaltung betrifft, an
einem Verwalter, die den Titel von
"stellvertretendem Verwalter" oder jeden
anderen in der Entscheidung der Bezeichnung
erwähnten Titel trägt, delegieren. Wenn ein
Nicht-Verwalter mit der täglichen Verwaltung
beauftragt wird, mittels einer speziellen
Vollmacht, trägt er den Titel von "Direktor", oder
"Generaldirektor" oder jeden anderen Titel, mit
welchem er im Beschluss zur Ernennung
bezeichnet wird. Er kann alle Bevollmächtigten
für besondere und bestimmte Gegenstände
einsetzen. Im Falle einer Delegierung legt er die
Befugnisse und besonderen Vergütungen fest,
die mit diesen Funktionen verbunden sind.
Außer, von dem Verwaltungsrat übertragenen
Delegation von Befugnissen, in Anwendung des
Artikels 17 der Satzung, werden die Handlungen,
die die Gesellschaft verpflichten nur vom
Verwalter oder stellvertretendem Verwalter gültig
unterschrieben, jeder individuell handelnd; diese
Letztgenannten sollen auf keinen Fall gegenüber
den Dritten sich rechtfertigen, sogar gegenüber
den öffentlichen Beamten, Ministerialbeamten
und Hypothekenkonservatoren einer vorherigen
Beratung des Verwaltungsrates.

b)
Nicht mehr
Ständiger Verteter i. S. d. § 13 e Abs. 2 Satz 5
Nr. 3 HGB:
Dux, Hartmut Werner, Diez, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Ständiger Vertreter:
Violini, Alessandro, Kelkheim (Taunus),
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nicht mehr
Verwaltungsrat:
Poidomani, Marcello, Dünkirchen / Frankreich,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Verwaltungsrat:
Bellini, Fabrizio, Mailand / Italien, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Verwaltungsrat:
Cassuti, Giovanni, Mailand / Italien, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Verwaltungsrat:
Pedote, Cristina, Mailand / Italien, *XX.XX.XXXX
a)
20.06.2023
Kraus

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.