die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Lehr- und Lernmitteln, Kinderspielkarten, Bilder- und Sachbüchern und alle sonstigen Spiele.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschaftsfuhrer(in)
Lothar Stein
Pößneck
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.01.1992 zuletzt geändert am 31.12.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 8 (Zustimmung der Gesellschafterversammlung) und 12 (Bekanntmachungen) sowie die Einfügung eines § 13 (Geschäftsanteilsverfügungen, Veräußerung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der bisherige § 13 (Schlußbestimmungen) ist nunmehr § 14.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2010 hat die Änderung des § 13 (Geschäftsanteilsverfügungen,Veräußerung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist durch Umwandlung des VEB Verlag für Lehrmittel Pößneck mit Sitz in Pößneck nach § 11 Treuhandgesetz entstanden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.06.1991. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben und von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl. 53 ff. SB.
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.