Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Kommanditist(in)
Anneliese Friedmann
München
Kommanditist(in)
Anemone Szczesny-Friedmann
Grünwald
Kommanditist(in)
Johannes Friedmann
Grünwald
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
Verlag "Die Abendzeitung" Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Kommanditist(en):
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Firma Verlag "Die Abendzeitung" Vermögensverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 2664) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die AZ Digital Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 172011) und die AZ-Magazin- und Zeitschriftenverlag München Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 88661) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 05.03.2014 (Az. 1507 IN 720/14) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.05.2014 (Az. 1507 IN 720/14) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.