Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Beschluss Blatt 170 - 173 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 24.06.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.05.2006.
satzungsändernder Beschluss Bl. 217 ff
Änderungsbeschluss Bl. 8 ff Band II
Satzung
Satzung vom 05.05.1952 zuletzt geändert am 25.04.2002
Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Vorstand), 6 (Aufgaben des Vorstandes), 8 (Mitglieder), 10 (Erlöschung der Mitgliedschaft), 11 (Mitgliederversammmlung),14 (Auflösung des Vereins) und 15 (Anerkennung der Satzung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § § 5 (Wahl des Vorstandes) und 13 (Satzungsänderungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.