Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und seine beiden gleichberechtigten Stellvertreter. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten gemeinsam. Besonderer Vertreter des Vereins gem. § 30 BGB ist der Geschäftsführer.
Satzung Blatt 7-13 der Akten
Änderungsbeschluss: Blatt 42,43 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 13.03.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 468 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 14.08.2006.
Satzung
Satzung vom 31.10.1989 zuletzt geändert am 10.10.1990
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.