Handelsregister · HRB 16883
Chronologischer Auszug
Verkehrsverbund Rhein-Sieg Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Verkehrsverbund Rhein-Sieg Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Köln c) Die Gesellschaft dient ausschließlich Zwecken des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV); Sie nimmt für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg, ihre kommunalen Gesellschafter und in Abstimmung mit den Verbundverkehrsunternehmen als Dienstleister im Rahmen eines Verkehrsverbundes im Sinne des § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes Aufgaben wahr. Dazu gehören: 1. Mitwirkung bei der konzeptionellen Planung und Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und am ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen. 2. Erarbeitung und Fortbilden des regionalen Nahverkehrsplanes für den SPNV. 3. Hinwirken auf eine Koordinierung des regionalen Nahverkehrsplanes mit den lokalen Nahverkehrsplätzen unter Mitwirkung der betroffenen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. 4. Koordinierung des regionalen Nahverkehrsplanes mit den regionalen Nahverkehrsplänen benachbarter Zweckverbände unter Mitwirkung der betroffenen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. 5. Dienstleistungen für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Fragen, die sich aus dessen Funktion als zuständige Behörde nach Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 F 91 ergeben. 6. Vorbereitung von Verkehrsdurchführungsverträgen mit den SPNV-Unternehmen. 7. Koordinierung des verbundbezogenen betrieblichen Leistungsangebotes im Schnittstellenbereich sowie das Abstimmen der Fahrpläne gem. § 8 Abs. 3 i.V.m. § 40 PBefG. 8. Erstellung des Verbundfahrplanes. 9. Festsetzung und Änderung des Gemeinschaftstarifs (Verbundtarif), der Übergangstarif und der Beförderungsbedingungen des § 49 PBefG sowie die Entwicklung eines Rahmen für ein einheitliches Verkehrssystem. 10. Betreiben des regionalen Marketing, d. h. der Marktforschung und der Verkaufsförderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Fahrgastinformation. 11. Erstellung eines mittelfristigen Verbundplanung, des Geschäftsjahr bezogenen Erfolgsplanes sowie der Jahres- Ergebnisrechnung für den SPNV und die interlokalen Verkehre. 12. Ermittlung und Fortschreibung der unternehmensspezifischen Aufwanddeckungsfehlbeträge nach § 13 Abs. 2 Satz 4 der Zweckverbandssatzung. Weitere Aufgaben sind: 13. Bestell- und Abrechnungswesen, Qualitätsmanagement sowie Vermarktung und Service für den SPNV. 14. Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, insbesondere von Einnahmensicherungsmaßnahmen, für den SPNV. 15. Umsetzung von Einnahmenaufteilungsregelungen. 16. Abschluß von Kooperationsverträgen mit Verkehrsunternehmen nach § 19 Abs. 2. 17. Fragen im Zusammenhang mit dem Ausgleich gemeinschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45 a PBefG/§ 2 des Artikels 8 ENeuOG, der Fahrgelderstattung nach § 62 SchwbG und dem Gesetz zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr. 18. Wahrnehmung verbundbezogener Verkehrsforschung. 19. Entgeltliche Geschäftsbesorgungen für andere Aufgabenträger und zuständigen Behörden im Verbundraum, sofern dies erwünscht wird. 20. Über den Verkehrsraum hinausgehende Tätigkeiten, insbesondere in Form von Geschäftsbesorgungen. | 460.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Reinarz, Walter, Köln, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Schmidt-Freitag, Wilhelm, Bergisch- Gladbach | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.12.1986, zuletzt geänder am 11.12.1995. | a) 16.07.2001 Larscheid b) Tag der ersten Eintragung: 19.02.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.07.2001. |
| 2 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Schmidt-Freitag, Wilhelm, Bergisch- Gladbach Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Reinkober, Norbert Gerhard, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) 31.07.2001 Arnold | ||||
| 3 | b) Ausgeschieden als Geschäftsführer: Reinarz, Walter, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Reinkober, Norbert Gerhard, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schmidt-Freitag, Wilhelm, Bergisch- Gladbach, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Dr. Reinkober, Norbert Gerhard, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Dr. Schmidt-Freitag, Wilhelm, Bergisch- Gladbach | a) 18.11.2003 Raschke | |||
| 4 | c) Die Gesellschaft dient ausschließlich Zwecken des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie nimmt für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) die diesem obliegenden Aufgaben wahr und sie nimmt - in Abstimmung mit den Verbundverkehrsunternehmen - als Dienstleister im Rahmen eines Verkehrsverbundes im Sinne des § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Aufgaben wahr. Dazu gehören: 1. Konzeptionelle Planung und Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des Schienenersatzverkehres nach dem ÖPNVG NRW und Mitwirkung an der ÖPNV-Bedarfs- und Ausbauplanung des Landes Nordrhein-Westfalen. 2. Erarbeiten und Fortbilden des regionalen Nahverkehrsplanes für den SPNV. 3. Hinwirken auf eine Koordinierung des regionalen Nahverkehrsplanes mit den lokalen Nahverkehrsplänen unter Mitwirkung der betroffenen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. 4. Koordinierung des regionalen Nahverkehrsplanes mit den regionalen Nahverkehrsplänen benachbarter Zweckverbände unter Mitwirkung der betroffenen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. 5. Dienstleistungen für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Fragen, die sich aus dessen Funktion als zuständige Behörde nach Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 F 91 ergeben. 6. Vorbereitung von Verkehrsdurchführungsverträgen mit den SPNV-Unternehmen. 7. Koordinierung des verbundbezogenen betrieblichen Leistungsangebotes im Schnittstellenbereich sowie das Abstimmen der Fahrpläne gem. § 8 Abs. 3 i.V.m. § 40 PBefG. 8. Erstellung des Verbundfahrplanes. 9. Festsetzung und Änderung des Gemeinschaftstarifs (Verbundtarif), der Übergangstarife und der Beförderungsbedingungen nach § 39 PBefG sowie die Entwicklung eines Rahmens für ein einheitliches Vertriebssystem. 10. Betreiben des regionalen Marketing, d.h. der Marktforschung und der Verkaufsförderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit Werbung und Fahrgastinformation. 11. Erstellung einer jahresbezogenen Erfolgsrechnung getrennt für den SPNV und den ÖPNV im Übrigen. 12. Ermittlung und Fortschreibung der unternehmensspezifischen Aufwanddeckungsfehlbeträge nach § 14 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung. 13. Bestell- und Abrechnungswesen, Qualitätsmanagement sowie Vermarktung und Service insbesondere für den SPNV. 14. Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, insbesondere von Einnahmensicherungsmaßnahmen, für SPNV. 15. Umsetzung von Einnahmeaufteilungsregelungen. 16. Abschluss von Kooperationsverträgen mit Verkehrsunternehmen nach § 16 Abs. 2 und mit Aufgabenträgern, die Brutto- Verträge ausgeschrieben haben. 17. Fragen im Zusammenhang mit dem Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr nach § 35a PBefG/§ 2 des Artikels 8 ENeuOG, der Fahrgelderstattung nach dem SGB IX und dem Gesetz zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr. 18. Wahrnehmung verbundbezogener Verkehrsforschung. 19. Entgeltliche Geschäftsbesorgungen für andere Aufgabenträger, zuständige Behörden und/oder vergleichbare Organisationen. 20. Über den Verbundraum hinausgehende Tätigkeiten, insbesondere in Form von Geschäftsbesorgungen. Die Gesellschaft kann Kooperationsabkommen mit Verkehrsunternehmen, Verbundgesellschaften, Verkehrs- und Tarifgemeinschaften oder ähnlichen Institutionen abschließen sowie Interessengemeinschaften und anderen Gesellschaften gleicher Zielrichtung beitreten. | 240.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2003 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 235.194,27 um EUR 4.805,73 auf EUR 240.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist unter Beibehaltung der Bestimmungen über Firma und Sitz der Gesellschaft (§ 1) und das Vertretungsrecht (früher § 22 jetzt § 20) insgesamt aufgehoben und neugefaßt worden. | a) 03.02.2004 Schütte-Müller b) Beschluß Bl. 491 ff. Sdb.; | ||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vollmer, Klaus Wolfgang, Aachen, *XX.XX.XXXX Wenzel, Winfried, Frechen, *XX.XX.XXXX | a) 19.07.2005 Wulff | ||||
| 6 | Prokura erloschen: Wenzel, Winfried, Frechen, *XX.XX.XXXX | a) 05.03.2008 Raschke | ||||
| 7 | b) Geschäftsanschrift: Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln c) Die Gesellschaft dient Zwecken des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie nimmt für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) die diesem obliegenden Aufgaben wahr und sie nimmt - in Abstimmung mit den Verbundverkehrsunternehmen - als Dienstleister im Rahmen eines Verkehrsverbundes nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (derzeit: § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)) Aufgaben wahr. Dazu gehören: 5. Dienstleistungen für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Fragen, die sich aus dessen Funktion als zuständige Behörde nach den einschlägigen gesetzlilchen Vorschriften (derzeit: Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 F 91) ergeben. 7. Koordinierung des verbundbezogenen betrieblichen Leistungsangebotes im Schnittstellenbereich sowie das Abstimmen der Fahrpläne (derzeit: gem. § 8 Abs. 3 i.V.m. § 40 PBefG). 8. Erstellung des Verbundfahrplanes. 9. Festsetzung und Änderung des Gemeinschaftstarifs (Verbundtarif), der Übergangstarife und der Beförderungsbedingungen nach § 39 PBefG sowie die Entwicklung eines Rahmens für ein einheitliches Vertriebssystem. 10. Betreiben des regionalen Marketing, d.h. der Marktforschung und der Verkaufsförderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit Werbung und Fahrgastinformation. 11. Erstellung einer jahresbezogenen Erfolgsrechnung getrennt für den SPNV und den ÖPNV im Übrigen. 12. Ermittlung und Fortschreibung der unternehmensspezifischen Aufwanddeckungsfehlbeträge nach § 14 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung. 15. Umsetzung von Einnahmeaufteilungsregelungen. 16. Abschluss von Kooperationsverträgen mit Verkehrsunternehmen nach § 16 Abs. 2 und mit Aufgabenträgern, die Brutto- Verträge ausgeschrieben haben. 17. Fragen im Zusammenhang mit dem Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr (derzeit nach § 45a PBefG/§ 2 des Artikels 8 ENeuOG, der Fahrgelderstattung (derzeit nach dem SGB IX) und den statistikrelevanten Gesetzen (derzeit dem Gesetz zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr). 18. Wahrnehmung verbundbezogener Verkehrsforschung. 19. Entgeltliche Geschäftsbesorgungen für andere Aufgabenträger, zuständige Behörden und/oder vergleichbare Organisationen. 20. Über den Verbundraum hinausgehende Tätigkeiten, insbesondere in Form von Geschäftsbesorgungen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Derkum, Anja, Köln, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 04.12.2008 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag zu ändern, insbesondere den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2. | a) 18.12.2008 Engeland | ||
| 8 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Glockengasse 37-39, 50667 Köln | a) 08.12.2009 M. Müller | ||||
| 9 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Knieps, Manfred, Hürth, *XX.XX.XXXX | a) 24.01.2013 Haase | ||||
| 10 | Prokura erloschen: Vollmer, Klaus Wolfgang, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) 16.01.2015 Raschke | ||||
| 11 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vogel, Michael, Freiburg, *XX.XX.XXXX | a) 28.07.2016 Haase | ||||
| 12 | Prokura erloschen: Derkum, Anja, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 25.10.2016 Haase | ||||
| 13 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schmidt-Freitag, Wilhelm, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Vogel, Michael, Freiburg, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Vogel, Michael, Freiburg, *XX.XX.XXXX | a) 14.03.2018 Raschke | |||
| 14 | b) Nach Berichtigung des Wohnorts: Geschäftsführer: Vogel, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 14.03.2018 Raschke | ||||
| 15 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Triemer, Sascha, Rösrath, *XX.XX.XXXX | a) 31.05.2022 Raschke | ||||
| 16 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Deutzer Allee 4, 50679 Köln | a) 01.06.2023 G. Edler | ||||
| 17 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 22 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. | a) 07.08.2024 Engeland |
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