Handelsregister · HRB 16883

Chronologischer Auszug

Verkehrsverbund Rhein-Sieg Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verkehrsverbund Rhein-Sieg Gesellschaft
mit beschränkter Haftung

b)
Köln

c)
Die Gesellschaft dient ausschließlich
Zwecken des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV);

Sie nimmt für den Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Sieg, ihre
kommunalen Gesellschafter und in
Abstimmung mit den
Verbundverkehrsunternehmen als
Dienstleister im Rahmen eines
Verkehrsverbundes im Sinne des § 8 Abs.
3 des Personenbeförderungsgesetzes
Aufgaben wahr. Dazu gehören:
1. Mitwirkung bei der konzeptionellen
Planung und Gestaltung des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und
am ÖPNV-Bedarfsplan des Landes
Nordrhein-Westfalen.
2. Erarbeitung und Fortbilden des
regionalen Nahverkehrsplanes für den
SPNV.
3. Hinwirken auf eine Koordinierung des
regionalen Nahverkehrsplanes mit den
lokalen Nahverkehrsplätzen unter
Mitwirkung der betroffenen Aufgabenträger
und Verkehrsunternehmen.
4. Koordinierung des regionalen
Nahverkehrsplanes mit den regionalen
Nahverkehrsplänen benachbarter
Zweckverbände unter Mitwirkung der
betroffenen Aufgabenträger und
Verkehrsunternehmen.
5. Dienstleistungen für den Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Fragen, die
sich aus dessen Funktion als zuständige
Behörde nach Artikel 1 der Verordnung
(EWG) Nr. 1191/69 F 91 ergeben.
6. Vorbereitung von
Verkehrsdurchführungsverträgen mit den
SPNV-Unternehmen.
7. Koordinierung des verbundbezogenen
betrieblichen Leistungsangebotes im
Schnittstellenbereich sowie das Abstimmen
der Fahrpläne gem. § 8 Abs. 3 i.V.m. § 40
PBefG.
8. Erstellung des Verbundfahrplanes.
9. Festsetzung und Änderung des
Gemeinschaftstarifs (Verbundtarif), der
Übergangstarif und der
Beförderungsbedingungen des § 49 PBefG
sowie die Entwicklung eines Rahmen für
ein einheitliches Verkehrssystem.
10. Betreiben des regionalen Marketing, d.
h. der Marktforschung und der
Verkaufsförderung sowie die
Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und
Fahrgastinformation.
11. Erstellung eines mittelfristigen
Verbundplanung, des Geschäftsjahr
bezogenen Erfolgsplanes sowie der Jahres-
Ergebnisrechnung für den SPNV und die
interlokalen Verkehre.
12. Ermittlung und Fortschreibung der
unternehmensspezifischen
Aufwanddeckungsfehlbeträge nach § 13
Abs. 2 Satz 4 der Zweckverbandssatzung.

Weitere Aufgaben sind:
13. Bestell- und Abrechnungswesen,
Qualitätsmanagement sowie Vermarktung
und Service für den SPNV.
14. Durchführung von
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,
insbesondere von
Einnahmensicherungsmaßnahmen, für den
SPNV.
15. Umsetzung von
Einnahmenaufteilungsregelungen.
16. Abschluß von Kooperationsverträgen
mit Verkehrsunternehmen nach § 19 Abs.
2.
17. Fragen im Zusammenhang mit dem
Ausgleich gemeinschaftlicher Leistungen im
Ausbildungsverkehr nach § 45 a PBefG/§ 2
des Artikels 8 ENeuOG, der
Fahrgelderstattung nach § 62 SchwbG und
dem Gesetz zur Durchführung einer
Statistik über die Personenbeförderung im
Straßenverkehr.
18. Wahrnehmung verbundbezogener
Verkehrsforschung.
19. Entgeltliche Geschäftsbesorgungen für
andere Aufgabenträger und zuständigen
Behörden im Verbundraum, sofern dies
erwünscht wird.
20. Über den Verkehrsraum hinausgehende
Tätigkeiten, insbesondere in Form von
Geschäftsbesorgungen.
460.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Reinarz, Walter, Köln, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Dr. Schmidt-Freitag, Wilhelm, Bergisch-
Gladbach
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.12.1986, zuletzt geänder am
11.12.1995.
a)
16.07.2001
Larscheid

b)
Tag der ersten
Eintragung:
19.02.1987
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
16.07.2001.
2Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dr. Schmidt-Freitag, Wilhelm, Bergisch-
Gladbach

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dr. Reinkober, Norbert Gerhard, Leverkusen,
*XX.XX.XXXX
a)
31.07.2001
Arnold
3b)
Ausgeschieden als
Geschäftsführer:
Reinarz, Walter, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Reinkober, Norbert Gerhard, Leverkusen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Schmidt-Freitag, Wilhelm, Bergisch-
Gladbach, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Dr. Reinkober, Norbert Gerhard, Leverkusen,
*XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Dr. Schmidt-Freitag, Wilhelm, Bergisch-
Gladbach
a)
18.11.2003
Raschke
4c)
Die Gesellschaft dient ausschließlich
Zwecken des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie nimmt
für den Zweckverband Verkehrsverbund
Rhein-Sieg (ZV VRS) die diesem
obliegenden Aufgaben wahr und sie nimmt
- in Abstimmung mit den
Verbundverkehrsunternehmen - als
Dienstleister im Rahmen eines
Verkehrsverbundes im Sinne des § 8 Abs.
3 des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) Aufgaben wahr.
Dazu gehören:
1. Konzeptionelle Planung und Gestaltung
des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
und des Schienenersatzverkehres nach
dem ÖPNVG NRW und Mitwirkung an der
ÖPNV-Bedarfs- und Ausbauplanung des
Landes Nordrhein-Westfalen.
2. Erarbeiten und Fortbilden des regionalen
Nahverkehrsplanes für den SPNV.
3. Hinwirken auf eine Koordinierung des
regionalen Nahverkehrsplanes mit den
lokalen Nahverkehrsplänen unter
Mitwirkung der betroffenen Aufgabenträger
und Verkehrsunternehmen.
4. Koordinierung des regionalen
Nahverkehrsplanes mit den regionalen
Nahverkehrsplänen benachbarter
Zweckverbände unter Mitwirkung der
betroffenen Aufgabenträger und
Verkehrsunternehmen.
5. Dienstleistungen für den Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Fragen, die
sich aus dessen Funktion als zuständige
Behörde nach Artikel 1 der Verordnung
(EWG) Nr. 1191/69 F 91 ergeben.
6. Vorbereitung von
Verkehrsdurchführungsverträgen mit den
SPNV-Unternehmen.
7. Koordinierung des verbundbezogenen
betrieblichen Leistungsangebotes im
Schnittstellenbereich sowie das Abstimmen
der Fahrpläne gem. § 8 Abs. 3 i.V.m. § 40
PBefG.
8. Erstellung des Verbundfahrplanes.
9. Festsetzung und Änderung des
Gemeinschaftstarifs (Verbundtarif), der
Übergangstarife und der
Beförderungsbedingungen nach § 39
PBefG sowie die Entwicklung eines
Rahmens für ein einheitliches
Vertriebssystem.
10. Betreiben des regionalen Marketing,
d.h. der Marktforschung und der
Verkaufsförderung sowie die
Öffentlichkeitsarbeit Werbung und
Fahrgastinformation.
11. Erstellung einer jahresbezogenen
Erfolgsrechnung getrennt für den SPNV
und den ÖPNV im Übrigen.
12. Ermittlung und Fortschreibung der
unternehmensspezifischen
Aufwanddeckungsfehlbeträge nach § 14
Abs. 1 der Zweckverbandssatzung.
13. Bestell- und Abrechnungswesen,
Qualitätsmanagement sowie Vermarktung
und Service insbesondere für den SPNV.
14. Durchführung von
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,
insbesondere von
Einnahmensicherungsmaßnahmen, für
SPNV.
15. Umsetzung von
Einnahmeaufteilungsregelungen.
16. Abschluss von Kooperationsverträgen
mit Verkehrsunternehmen nach § 16 Abs. 2
und mit Aufgabenträgern, die Brutto-
Verträge ausgeschrieben haben.
17. Fragen im Zusammenhang mit dem
Ausgleich gemeinwirtschaftlicher
Leistungen im Ausbildungsverkehr nach §
35a PBefG/§ 2 des Artikels 8 ENeuOG, der
Fahrgelderstattung nach dem SGB IX und
dem Gesetz zur Durchführung einer
Statistik über die Personenbeförderung im
Straßenverkehr.
18. Wahrnehmung verbundbezogener
Verkehrsforschung.
19. Entgeltliche Geschäftsbesorgungen für
andere Aufgabenträger, zuständige
Behörden und/oder vergleichbare
Organisationen.
20. Über den Verbundraum hinausgehende
Tätigkeiten, insbesondere in Form von
Geschäftsbesorgungen.
Die Gesellschaft kann
Kooperationsabkommen mit
Verkehrsunternehmen,
Verbundgesellschaften, Verkehrs- und
Tarifgemeinschaften oder ähnlichen
Institutionen abschließen sowie
Interessengemeinschaften und anderen
Gesellschaften gleicher Zielrichtung
beitreten.
240.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2003 hat
beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von
dann EUR 235.194,27 um EUR 4.805,73 auf EUR 240.000,00
zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4
(Stammkapital) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2003 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag ist unter Beibehaltung der
Bestimmungen über Firma und Sitz der Gesellschaft (§ 1) und
das Vertretungsrecht (früher § 22 jetzt § 20) insgesamt
aufgehoben und neugefaßt worden.
a)
03.02.2004
Schütte-Müller

b)
Beschluß Bl. 491 ff.
Sdb.;
5Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Vollmer, Klaus Wolfgang, Aachen, *XX.XX.XXXX
Wenzel, Winfried, Frechen, *XX.XX.XXXX
a)
19.07.2005
Wulff
6Prokura erloschen:
Wenzel, Winfried, Frechen, *XX.XX.XXXX
a)
05.03.2008
Raschke
7b)
Geschäftsanschrift:
Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln

c)
Die Gesellschaft dient Zwecken des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Sie nimmt für den Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) die
diesem obliegenden Aufgaben wahr und sie
nimmt - in Abstimmung mit den
Verbundverkehrsunternehmen - als
Dienstleister im Rahmen eines
Verkehrsverbundes nach den
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
(derzeit: § 8 Abs. 3 des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG))
Aufgaben wahr.
Dazu gehören:
5. Dienstleistungen für den Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Fragen, die
sich aus dessen Funktion als zuständige
Behörde nach den einschlägigen
gesetzlilchen Vorschriften (derzeit: Artikel 1
der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 F 91)
ergeben.
7. Koordinierung des verbundbezogenen
betrieblichen Leistungsangebotes im
Schnittstellenbereich sowie das Abstimmen
der Fahrpläne (derzeit: gem. § 8 Abs. 3
i.V.m. § 40 PBefG).
8. Erstellung des Verbundfahrplanes.
9. Festsetzung und Änderung des
Gemeinschaftstarifs (Verbundtarif), der
Übergangstarife und der
Beförderungsbedingungen nach § 39
PBefG sowie die Entwicklung eines
Rahmens für ein einheitliches
Vertriebssystem.
10. Betreiben des regionalen Marketing,
d.h. der Marktforschung und der
Verkaufsförderung sowie die
Öffentlichkeitsarbeit Werbung und
Fahrgastinformation.
11. Erstellung einer jahresbezogenen
Erfolgsrechnung getrennt für den SPNV
und den ÖPNV im Übrigen.
12. Ermittlung und Fortschreibung der
unternehmensspezifischen
Aufwanddeckungsfehlbeträge nach § 14
Abs. 1 der Zweckverbandssatzung.
15. Umsetzung von
Einnahmeaufteilungsregelungen.
16. Abschluss von Kooperationsverträgen
mit Verkehrsunternehmen nach § 16 Abs. 2
und mit Aufgabenträgern, die Brutto-
Verträge ausgeschrieben haben.
17. Fragen im Zusammenhang mit dem
Ausgleich gemeinwirtschaftlicher
Leistungen im Ausbildungsverkehr (derzeit
nach § 45a PBefG/§ 2 des Artikels 8
ENeuOG, der Fahrgelderstattung (derzeit
nach dem SGB IX) und den
statistikrelevanten Gesetzen (derzeit dem
Gesetz zur Durchführung einer Statistik
über die Personenbeförderung im
Straßenverkehr).
18. Wahrnehmung verbundbezogener
Verkehrsforschung.
19. Entgeltliche Geschäftsbesorgungen für
andere Aufgabenträger, zuständige
Behörden und/oder vergleichbare
Organisationen.
20. Über den Verbundraum hinausgehende
Tätigkeiten, insbesondere in Form von
Geschäftsbesorgungen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Derkum, Anja, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 04.12.2008
beschlossen,
den Gesellschaftsvertrag zu ändern, insbesondere
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 2.
a)
18.12.2008
Engeland
8b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Glockengasse 37-39, 50667 Köln
a)
08.12.2009
M. Müller
9Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dr. Knieps, Manfred, Hürth, *XX.XX.XXXX
a)
24.01.2013
Haase
10Prokura erloschen:
Vollmer, Klaus Wolfgang, Aachen, *XX.XX.XXXX
a)
16.01.2015
Raschke
11Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Vogel, Michael, Freiburg, *XX.XX.XXXX
a)
28.07.2016
Haase
12Prokura erloschen:
Derkum, Anja, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
25.10.2016
Haase
13b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Schmidt-Freitag, Wilhelm, Bergisch
Gladbach, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Vogel, Michael, Freiburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Vogel, Michael, Freiburg, *XX.XX.XXXX
a)
14.03.2018
Raschke
14b)
Nach Berichtigung des Wohnorts:
Geschäftsführer:
Vogel, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
14.03.2018
Raschke
15Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Triemer, Sascha, Rösrath, *XX.XX.XXXX
a)
31.05.2022
Raschke
16b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Deutzer Allee 4, 50679 Köln
a)
01.06.2023
G. Edler
17a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 22
(Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen.
a)
07.08.2024
Engeland

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