Handelsregister · HRB 8593
Chronologischer Auszug
Verkehrsverbund Mainfranken GmbH - VVM · Amtsgericht Würzburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH - VVM b) Würzburg c) (1) Die Gesellschaft ist verantwortlich für die Koordination der Verkehre, zunächst im Verkehrsraum der Stadt und des Landkreises Würzburg und der Verkehre, die in diesen Verkehrsraum einbrechen. Ziel ist die Erhaltung der Konzessionen für die beteiligten Unternehmen, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen mit einem angemessenen Standard nachhaltig sicherzustellen. Sie wirkt bei der Aufgabenerfüllung der Aufgabenträger im Öffentlichen Nahverkehr insbesondere nach PBefG und ÖPNV Gesetz Bayern mit. Die Gesellschaft erfüllt den Gegenstand ihres Unternehmens in Abstimmung mit Aufgabenträgern insbesondere durch - Mitwirkung bei der Erarbeitung von Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger bzw. Mitarbeit und Fortschreibung an der Nahverkehrsplanung für den Nahverkehrsraum; - Weiterentwicklung des Liniennetzes und Verkehrsangebotes im Nahverkehrsraum auf der Basis des jeweils gültigen Nahverkehrsplanes; - Koordinierung des Fahrplanangebotes des Verkehrsunternehmensverbundes unter Beachtung der Regelungen des ÖPNVG Bayern, insbesondere in der optimalen Anschluss- und Übergangsgestaltung zwischen den Verkehrsmitteln nach wirtschaftlichen Grundsätzen; - Erstellung, Herausgabe und Vertrieb des Fahrplanbuches und sonstiger Fahrplaninformationen; - Koordination und Weiterentwicklung des Tarifs des Verbundes unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften; - Vereinbarung mit Dritten über Übergangstarife und sonstige verkehrliche und tarifliche Kooperationen; - Koordination des Vertriebes; - Entwicklung, Koordination und Umsetzung einheitlicher Grundsätze für das Marketing der Gesellschafter; - Entwicklung, Koordination und Umsetzung einheitlicher Grundsätze für die Fahrgastinformation, Fahrgastbedienung, Haltestellenausrüstung, Fahrzeugtechnik und -ausrüstung, betriebsleittechnische Unterstützung soweit es für die Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben der Gesellschafter erforderlich wird; - Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung eines Einnahmeaufteilungsverhältnisses; - Ermittlung verbundbedingter Lasten und Verhandlungen über den Ausgleich; - Ermittlung und Weiterleitung der Zuwendungen der Aufgabenträger zum Ausgleich der Durchtarifierungs- und Harmoniesierungsverluste; - Abschluss eines Kooperationsvertrages mit den Aufgabenträgern. Der Kooperationsvertrag soll Regelungen über ein gemeinsames Gremium aus Vertretern der Gesellschafter und der Aufgabenträger enthalten. In diesem Gremium sind alle wesentlichen Themen in regelmäßigen Abständen zu behandeln und gegebenenfalls Beschlüsse zu fassen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, wenn sich zunächst kein betroffener Gesellschafter, nachrangig kein sonstiger Gesellschafter und wiederum nachrangig kein mit diesen verbundener Konzessionär zur Erbringung der Verkehrsleistung bereit erklärt, mit Verkehrsunternehmen, die im Nahverkehrsraum tätig, aber nicht Gesellschafter dieser Gesellschaft sind, Verkehrsbedienungsverträge abzuschließen. (3) Die Gesellschaft sollte sich zur Durchführung ihrer Aufgaben des Personals und der Betriebsmittel ihrer Gesellschafter bedienen. Art und Umfang werden durch Geschäftsbesorgungsverträge geregelt. (4) Falls sich die einschlägigen Gesetze ändern, soll eine Konzeption dahingehend gefunden werden, dass die beteiligten Verkehrsunternehmen Leistungen in gleicher Art und mit gleichen Erträgen erhalten. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Cichon, Josef Max, Schwaig, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Lehmann, Paul Peter Maria, Würzburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Riedmayer, Joachim, Rimpar, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2003. | a) 17.11.2004 Jung b) Gesellschaftsvertrag Bl. 7 ff SB; | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Riedmayer, Joachim, Rimpar, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Schraud, Gerhard, Arnstein, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 02.03.2006 Kordmann | ||||
| 3 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schraud, Gerhard, Arnstein, *XX.XX.XXXX | a) 30.03.2007 Kordmann | ||||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Friedrich-Spee-Straße 58 - 64, 97072 Würzburg c) (1) Die Gesellschaft ist verantwortlich für die Koordination der Verkehre, zunächst im Verkehrsraum der Stadt und des Landkreises Würzburg, im Landkreis Kitzingen und der Verkehre, die in diesen Verkehrsraum einbrechen. Ziel ist die Erhaltung der Konzessionen für die beteiligten Unternehmen, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen mit einem angemessenen Standard nachhaltig sicherzustellen. Sie wirkt bei der Aufgabenerfüllung der Aufgabenträger im Öffentlichen Nahverkehr insbesondere nach PBefG und ÖPNV Gesetz Bayern mit. Die Gesellschaft erfüllt den Gegenstand ihres Unternehmens in Abstimmung mit Aufgabenträgern insbesondere durch - Mitwirkung bei der Erarbeitung von Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger bzw. Mitarbeit und Fortschreibung an der Nahverkehrsplanung für den Nahverkehrsraum; - Weiterentwicklung des Liniennetzes und Verkehrsangebotes im Nahverkehrsraum auf der Basis des jeweils gültigen Nahverkehrsplanes; - Koordinierung des Fahrplanangebotes des Verkehrsunternehmensverbundes unter Beachtung der Regelungen des ÖPNVG Bayern, insbesondere in der optimalen Anschluss- und Übergangsgestaltung zwischen den Verkehrsmitteln nach wirtschaftlichen Grundsätzen; - Erstellung, Herausgabe und Vertrieb des Fahrplanbuches und sonstiger Fahrplaninformationen; - Koordination und Weiterentwicklung des Tarifs des Verbundes unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften; - Vereinbarung mit Dritten über Übergangstarife und sonstige verkehrliche und tarifliche Kooperationen; - Koordination des Vertriebs; - Entwicklung, Koordination und Umsetzung einheitlicher Grundsätze für das Marketing der Gesellschafter; - Entwicklung, Koordination und Umsetzung einheitlicher Grundsätze für die Fahrgastinformation, Fahrgastbedienung, Haltestellenausrüstung, Fahrzeugtechnik und -ausrüstung, betriebsleittechnische Unterstützung soweit es für die Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben der Gesellschafter erforderlich wird; - Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung eines Einnahmeaufteilungsverhältnisses; - Ermittlung verbundbedingter Lasten und Verhandlungen über den Ausgleich; - Ermittlung und Weiterleitung der Zuwendungen der Aufgabenträger zum Ausgleich der Durchtarifierungs- und Harmoniesierungsverluste; - Abschluss eines Kooperationsvertrages mit den Aufgabenträgern. Der Kooperationsvertrag soll Regelungen über ein gemeinsames Gremium aus Vertretern der Gesellschafter und der Aufgabenträger enthalten. In diesem Gremium sind alle wesentlichen Themen in regelmäßigen Abständen zu behandeln und gegebenenfalls Beschlüsse zu fassen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, wenn sich zunächst kein betroffener Gesellschafter, nachrangig kein sonstiger Gesellschafter und wiederum nachrangig kein mit diesen verbundener Konzessionär zur Erbringung der Verkehrsleistung bereit erklärt, mit Verkehrsunternehmen, die im Nahverkehrsraum tätig, aber nicht Gesellschafter dieser Gesellschaft sind, Verkehrsbedienungsverträge abzuschließen. (3) Die Gesellschaft sollte sich zur Durchführung ihrer Aufgaben des Personals und der Betriebsmittel ihrer Gesellschafter bedienen. Art und Umfang werden durch Geschäftsbesorgungsverträge geregelt. (4) Falls sich die einschlägigen Gesetze ändern, soll eine Konzeption dahingehend gefunden werden, dass die beteiligten Verkehrsunternehmen Leistungen in gleicher Art und mit gleichen Erträgen erhalten. | 27.750,00 EUR b) | Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Cichon, Josef Max, Schwaig, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.750,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. | a) 16.09.2009 Merkle | |
| 5 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Cichon, Josef Max, Schwaig, *XX.XX.XXXX | a) 11.09.2013 Englert | ||||
| 6 | c) (1) Die Gesellschaft ist verantwortlich für die Koordination der Verkehre im Verbundraum des VVM, welcher in der als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügten Plankarte dargestellt ist (Verbundgebiet), um eine Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen mit einem angemessenen Standard nachhaltig sicherzustellen. Sie wirkt bei der Aufgabenerfüllung der Aufgabenträger im Öffentlichen Nahverkehr insbesondere nach PBefG und ÖPNV Gesetz Bayern mit. Die Tätigkeiten erfolgen im Interesse der Verkehrsunternehmen, die auf Basis einer Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz oder dem Allgemeinen Eisenbahngesetz ("Konzession") Nahverkehrsleistungen (ausgenommen Anrufsammeltaxen, Linien- Ruftaxen und ähnliche Verkehrsangebote) erbringen ("Verbundunternehmen") und Gesellschafter der Gesellschaft sind. Die Gesellschaft erfüllt den Gegenstand ihres Unternehmens in Abstimmung mit Aufgabenträgern insbesondere durch - Mitwirkung bei der Erarbeitung von Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger bzw. Mitarbeit und Fortschreibung an der Nahverkehrsplanung für den Nahverkehrsraum; - Weiterentwicklung des Liniennetzes und Verkehrsangebotes im Nahverkehrsraum auf der Basis des jeweils gültigen Nahverkehrsplanes; - Koordinierung des Fahrplanangebotes des Verkehrsunternehmensverbundes unter Beachtung der Regelungen des ÖPNVG Bayern, insbesondere in der optimalen Anschluss- und Übergangsgestaltung zwischen den Verkehrsmitteln nach wirtschaftlichen Grundsätzen; - Erstellung, Herausgabe und Vertrieb des Fahrplanbuches und sonstiger Fahrplaninformationen; - Koordination und Weiterentwicklung des Tarifs des Verbundes unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften; - Vereinbarung mit Dritten über Übergangstarife und sonstige verkehrliche und tarifliche Kooperationen; - Koordination des Vertriebs; - Entwicklung, Koordination und Umsetzung einheitlicher Grundsätze für das Marketing der Gesellschafter; - Entwicklung, Koordination und Umsetzung einheitlicher Grundsätze für die Fahrgastinformation, Fahrgastbedienung, Haltestellenausrüstung, Fahrzeugtechnik und -ausrüstung, betriebsleittechnische Unterstützung soweit es für die Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben der Gesellschafter erforderlich wird; - Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung eines Einnahmeaufteilungsverhältnisses; - Ermittlung verbundbedingter Lasten und Verhandlungen über den Ausgleich; - Ermittlung und Weiterleitung der Zuwendungen der Aufgabenträger zum Ausgleich der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste; - Abschluss eines Kooperationsvertrages mit den Aufgabenträgern. Der Kooperationsvertrag soll Regelungen über ein gemeinsames Gremium aus Vertretern der Gesellschafter und der Aufgabenträger enthalten. In diesem Gremium sind alle wesentlichen Themen in regelmäßigen Abständen zu behandeln und gegebenenfalls Beschlüsse zu fassen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, wenn sich zunächst kein betroffener Gesellschafter, nachrangig kein sonstiger Gesellschafter und wiederum nachrangig kein mit diesen verbundener Konzessionär zur Erbringung der Verkehrsleistung bereit erklärt, mit Verkehrsunternehmen, die im Nahverkehrsraum tätig, aber noch nicht Gesellschafter dieser Gesellschaft sind, Verkehrsbedienungsverträge abzuschließen. (3) Die Gesellschaft sollte sich zur Durchflührung ihrer Aufgaben des Personals und der Betriebsmittel ihrer Gesellschafter bedienen. Art und Umfang werden durch Geschäftsbesorgungsverträge geregelt. (4) Falls sich die einschlägigen Gesetze andern, soll eine Konzeption dahingehend gefunden werden, dass die beteiligten Verkehrsunternehmen Leistungen in gleicher Art und mit gleichen Erträgen erhalten. | 29.500,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2013 mit Nachtrag vom 01.10.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.750,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. | a) 10.10.2013 Landgraf | ||
| 7 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lehmann, Paul Peter Maria, Würzburg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Fröhlich, Ulrich, Estenfeld, *XX.XX.XXXX | a) 24.01.2020 Klingert |
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