Handelsregister · HRB 8834

Registerinformationen

Verkehrstechnik Süd GmbH · Amtsgericht Landshut

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verkehrstechnik Süd GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Pfarrkirchen
Geschäftsanschrift
St.-Rémy-Platz 2, 84347 Pfarrkirchen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8834
Gericht
Amtsgericht Landshut
Letzte Eintragung
04.07.2025
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Planung elektrotechnischer Anlagen, Projektierung, Produktion und Installation von Komponenten sowie deren Wartung und Service auf dem Gebiet der Verkehrstechnik, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft übt keine handwerkliche Tätigkeit aus.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Peter Rehthaler

Pfarrkirchen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Martin Rehthaler

Deggendorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 08.10.1992, zuletzt geändert durch Beschluss vom 30.01.2003.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2012 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Moosburg, Landkreis Freising,Amtsgericht München, HRB 101192) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 18.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 02.06.2025 (Az. IN 400/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 01.07.2025 (Az. IN 400/25) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.

Freitext

  • Beschluss Bl. 52
  • Beschluss Bl. 54

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.