Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.09.1997.
Die Mitgliederversammlung vom 04.02.2005 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr in § 1 ( Name und Sitz ) die Namensänderung und Sitzverlegung von Aarbergen (bisher Amtsgericht Bad Schwalbach VR 665) nach Flörsheim am Main beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2005 hat die Änderung der §§ 2 (Grundsätze), 3 (Mitglieder), 4 (Mitgliedsbeiträge), 6.1 (Jahreshauptversammlung) und 6.2 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere die Änderung von § 7 (Vorstand).
Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Anmeldung Blatt 102 ff Sonderband
Satzung Blatt 111 - 115 Sonderband
Anmeldung Blatt 123 Sonderband
Beschluss Blatt 124 - 127, 131 Sonderband
Satzung Blatt 124 - 127 Sonderband
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Technischen Leiter. Der Vorsitzende und der Kassenwart sind jeweils alleine zur Vertretung des Vereins berechtigt, der Technische Leiter vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.