die Wasserversorgung und der öffentliche Personennahverkehr in der Stadt Oldenburg und angrenzender Gebiete sowie Personenverkehre aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist. Im übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Morell Predoehl
Westerstede
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Carsten Atzler
Oldenburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Torsten Reh
Bad Bramstedt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Umwandlungserklärung und Gesellschaftsvertrag vom 25.06.1985, der Gesellschaftsvertrag wurde zuletzt geändert am 19.06.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 19. 07. 2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 212.600,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln sowie die weitere Erhöhung des Stammkapitals um 87.400,00 EUR auf insgesamt 8.000.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Stammkapital), § 8 (Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft), § 9 (Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates), § 10 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 12 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), § 13 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 14 (Wirtschaftsplan), § 16 (Gewinnverwendung), § 17 (Leistungsaustausch mit den Gesellschaftern), § 18 (Kündigung, Ausschluss aus der Gesellschaft) und § 19 (Abfindung) sowie die Aufhebung von § 20 (Gründungsaufwand) beschlossen. § 21 (Unwirksamkeit einer Bestimmung) ist nunmehr mit § 20 bezeichnet.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.514.000,00 EUR auf 12.514.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.586.000,00 EUR auf 14.100.000,00 EUR beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2018 die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 12 um Absatz 8 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.500.000,00 EUR auf 17.600.000,00 EUR beschlossen. Des Weiteren wurden Änderungen in §§ 8 (Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft), 9 (Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates), 10 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), 12 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), 13 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 15 (Jahresabschluss, Geschäftsbericht), 16 (Gewinnverwendung), 17 (Leistungstausch mit den Gesellschafterinnen), 18 (Kündigung, Ausschluss aus der Gesellschaft) und 19 (Abfindung)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft), § 10 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 12 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), Einfügung eines neuen § 20 (nun: Sonstiges) und Neunummerierung von § 20 in § 21 (Unwirksamkeit einer Bestimmung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Umwandlung des von der Alleingesellschafterin Stadt Oldenburg bisher unter der Bezeichnung " Wasserwerk der Stadt Oldenburg ( Oldb) " geführten Eigenbetriebes nach § 58 Umwandlungsgesetz.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 mit der NordBus GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 5070) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2017 mit der VPG Verwaltung GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 208047) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2017 mit der Verkehr und Versorgungs GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 202322) verschmolzen.
Freitext
Umwandlungserklärung Bl. 5ff Sonderband, Gesellschaftsvertrag Blatt 37 ff. Sonderband III
Tag der ersten Eintragung: 27.06.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.08.2005.
Fall 17
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.