Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Sollen einmal abgeschlossene Verträge von dem Verein abgeändert oder gekündigt werden, so ist dafür in jedem Einzelfall die Zustimmung des Ehrenrats erforderlich.
Fall 1
Fall 2
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 27.10.2023 mit Nachtrag vom 22.02.2024.
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az. 90 IN 81/24) vom 19.09.2024 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins mangels Masse abgelehnt. Der Verein ist aufgelöst. Gemäß § 75 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.