Handelsregister · VR 1571
Chronologischer Auszug
Vereinsgemeinschaft Heimstättenvereine · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Vereinsgemeinschaft Heimstättenvereine b) Darmstadt | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter mindestens einer der Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam. b) Geschäftsführer: Klein, Rudolf, Darmstadt 1. Vorsitzender: Roth, Wilhelm, Darmstadt, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Distelmann, Harry, Darmstadt, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Schäfer, Wolfram, Darmstadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 21.05.1979 zuletzt geändert am 23.06.1994 | a) 05.05.2006 Weiß b) Tag der ersten Eintragung: 10.10.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 65 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr Schatzmeister: Schäfer, Wolfram, Darmstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Stephan, Werner, Darmstadt, *XX.XX.XXXX | a) 09.09.2011 Pullmann b) Fall 5 | ||
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2010 mit Nachtrag vom 28.06.2011 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 10 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), 12 (Geschäftsführender Vorstand) und 19 (Gültigkeit der Satzung) beschlossen. | a) 28.10.2011 Pullmann b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.