Handelsregister · VR 2502

Chronologischer Auszug

Vereinigung zur Förderung des Frankreich-Zentrums der Universität Freiburg i. Br. (VFF) e. V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vereinigung zur Förderung des Frankreich-Zentrums der
Universität Freiburg i. Br. (VFF) e. V.

b)
Freiburg im Breisgau
a)
Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden
und dem Schatzmeister.
Beschlüsse des Vorstandes über die Verwendung von
mehr als DM 10.000,00 im Einzelfall kommen nicht
zustande, wenn ein Vorstandsmitglied widerspricht.

b)
Vorsitzender:
Dr. Mangold, Klaus, Wirtschaftsjurist, Freiburg im
Breisgau
Stv. Vorsitzender:
Dipl.-Volkswirt Frese, Hermann, Kaufmann, Freiburg im
Breisgau
Stv. Vorsitzender:
Howiller, Alain, Straßburg (Frankreich), *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Dr. Leitner, Franz G., Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 18.05.1992 mit Nachtrag vom 08.02.1993 mit Änderung vom 17.10.2001.
a)
03.04.2006
Grahl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.04.2006.
Tag der ersten Eintragung:
16.04.1993
Satzung:
Sonderband
Blatt 73 ff.

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 181 ff.

Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 199 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
ergänzt:
Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden
und dem Schatzmeister.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Beschlüsse des Vorstandes über die Verwendung von
mehr als DM 10.000,00 im Einzelfall kommen nicht
zustande, wenn ein Vorstandsmitglied widerspricht.

b)
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Howiller, Alain, Straßburg (Frankreich), *XX.XX.XXXX
a)
21.04.2008
Volkmer
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Prof. Dr. Mangold, Klaus, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Dipl.-Volkswirt Frese, Hermann, Kaufmann, Freiburg im
Breisgau
Bestellt als
Vorsitzender:
Fox, Rüdiger, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Frese, Philipp Hermann, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
a)
16.03.2010
Volkmer
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name,
Sitz und Vereinszweck) und 2 (Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
03.03.2011
Volkmer

b)
Änderungsbeschluss:
AS. 361 ff.

Satzung:
AS. 379 ff.
5b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender; nun gewählt
als
Schatzmeister:
Frese, Philipp Hermann, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Gewählt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Osten, Carl-Heinz, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Dr. Leitner, Franz G., Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
29.04.2015
Volkmer
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern. Jedes
Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Beschlüsse des Vorstandes über die Verwendung von
mehr als DM 10.000,00 im Einzelfall kommen nicht
zustande, wenn ein Vorstandsmitglied widerspricht.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Fox, Rüdiger, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert bei
Mitglied des Vorstands:
Osten, Carl-Heinz, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert bei
Mitglied des Vorstands:
Frese, Philipp Hermann, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Vorstand) beschlossen.
a)
26.10.2018
Volkmer
b)
Änderungsbeschluss:
AS. 431 ff.

Satzung:
AS. 447 f.
7b)
Gewählt als
Mitglied des Vorstands:
Dr. Salomon, Dieter Klaus, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
a)
10.02.2022
Volkmer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.