Vereinigung von Freunden der Technischen Universität zu Darmstadt e.V. (Ernst-Ludwigs-Hochschulgesellschaft)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Darmstadt
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 742
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
24.07.2025
Abrufstand
12.05.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, einem weiteren Vorstandsmitglied und bis zu 5 weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritte wie folgt beschränkt: Förderungen ab einem Betrag von 25.000,00 EUR können nur mit Zustimmungen des Vorstandsrates, solche über 50.000,00 EUR nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung geleistet werden. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der Schatzmeister.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Albert Filbert
Darmstadt
Vorstand
Matthias W. Send
Dortmund
Vorstand
Ralf Steinmetz
Seeheim-Jugenheim
Vorstand
Carolin Bock
Dachau
Vorstand
Thomas Walther
Riedstadt
Vorstand
Harald Schöning
Dieburg
Vorstand
Hans Bohnen
Darmstadt
Vorstand
Enis Ersü
Darmstadt
Vorstand
Jan-M. Helmrich
Bensheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.06.1918 zuletzt geändert am 24.11.2000
Die Mitgliederversammlung vom 13.09.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ §§ 2 (Zweck), 3 (Mitgliedschaft), 5 (Beiträge), 9 (Vorstand), 10 (Vertretung), 11 (Aufgaben des Vorstands), 12 (Beschlussfähigkeit des Vorstands), 13 (Vorstandsrat), 17 (Tagesordnung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 3 (Selbstlosigkeit), 4 (Mittelverwendung), 5 (Begünstigungsverbot), 8 (Beitrag), 9 (Beendigung Mitgliedschaft), 12 (Vorstand Zusammensetzung) und 23 Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 23 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 151 ff.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Beschluss Blatt 67 - 74 und 83 - 84R
Fall 7
Beschluss Blatt III/106 - 113
Fall 8
Beschluss Blatt 152 - 154
Fall 9
Fall 10
Beschluss Blatt II/37
Satzung Blatt II/30 - II/32
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.