Handelsregister · VR 40309

Chronologischer Auszug

Vereinigung "Leben ohne Sucht" e.V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vereinigung "Leben onne Sucht" e.V.

b)
Quedlinburg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder vertritt allein.
Bei Rechtsgeschäften über 5.000,00 DM sind jeweils
zwei Vorstandsmitglieder nur gemeinsam
vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Fleischer, Mario, Ballenstedt, *XX.XX.XXXX
stellvertr. Vorsitzender:
Dammeier, Eugen, Ballenstedt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 13.11.1991
a)
27.04.2007
Poetzsch

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.03.1992.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Quedlinburg, VR 309) getreten.
Satzung Bl. 2-6
2a)
Name aufgrund fehlerhafter Umschreibung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Vereinigung "Leben ohne Sucht" e.V.
a)
Von Amts wegen neugefasst:
Jeder Vorstandsmitglied vertritt allein. Bei
Rechtsgeschäften über 5.000,00 DM sind jeweils zwei
Vorstandsmitglieder nur gemeinsam
vertretungsberechtigt.

b)
Name aufgrund fehlerhafter Umschreibung berichtigt und
Funktionsbezeichnung von Amts wegen gelöscht, nun:
Vorstand:
Thieme, Mario, Ballenstedt, *XX.XX.XXXX
Funktionsbezeichnung von Amts wegen gelöscht, nun:
Vorstand:
Dammeier, Eugen, Ballenstedt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.09.2014 hat die Änderung des § 11 (Auflösung des
Vereins und Vermögensbindung) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten
Protokolls beschlossen.
a)
20.05.2015
Schwanke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.