Handelsregister · VR 40309
Chronologischer Auszug
Vereinigung "Leben ohne Sucht" e.V. · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Vereinigung "Leben onne Sucht" e.V. b) Quedlinburg | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder vertritt allein. Bei Rechtsgeschäften über 5.000,00 DM sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Fleischer, Mario, Ballenstedt, *XX.XX.XXXX stellvertr. Vorsitzender: Dammeier, Eugen, Ballenstedt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 13.11.1991 | a) 27.04.2007 Poetzsch b) Tag der ersten Eintragung: 11.03.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Quedlinburg, VR 309) getreten. Satzung Bl. 2-6 |
| 2 | a) Name aufgrund fehlerhafter Umschreibung von Amts wegen berichtigt, nun: Vereinigung "Leben ohne Sucht" e.V. | a) Von Amts wegen neugefasst: Jeder Vorstandsmitglied vertritt allein. Bei Rechtsgeschäften über 5.000,00 DM sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt. b) Name aufgrund fehlerhafter Umschreibung berichtigt und Funktionsbezeichnung von Amts wegen gelöscht, nun: Vorstand: Thieme, Mario, Ballenstedt, *XX.XX.XXXX Funktionsbezeichnung von Amts wegen gelöscht, nun: Vorstand: Dammeier, Eugen, Ballenstedt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.09.2014 hat die Änderung des § 11 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. | a) 20.05.2015 Schwanke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.