Handelsregister · VR 362

Chronologischer Auszug

Vereinigung für Jugendhilfe e.V. · Amtsgericht Würzburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vereinigung für Jugendhilfe e.V.

b)
Würzburg
a)
Der Verein wird vertreten durch die Vorstandsmitglieder
je allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit
Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, (§ 26 Abs.
2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie
außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
2.000.- DM (m.W. zweitausend Deutsche Mark) die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
2. Vorsitzender:
Schubertrügmer, Rainer, Sozialarbeiter, Würzburg
1. Vorsitzende:
Bordon, Evelyn, Gerbrunn, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Siegel, Steffen, Rimpar, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Gabel, Hermann, Margetshöchheim, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 20.02.1957 zuletzt geändert am 17.03.1997
a)
02.04.2003
Sauer

b)
Tag der ersten Eintragung:
15.03.1957.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 15 So.
2b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzende:
Bordon, Evelyn, Gerbrunn, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schriftführer:
Gabel, Hermann, Margetshöchheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Blenk, Eberhard, Eisingen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schriftführerin:
von der Heide, Carolin, Würzburg, *XX.XX.XXXX
a)
07.08.2007
Hopp
3b)
Schriftführerin:
von der Heide, Caroline, Würzburg, *XX.XX.XXXX
a)
31.08.2007
Helbig

b)
Name in Spalte 3 b von Amts
wegen berichtigt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.