Handelsregister · VR 1607

Chronologischer Auszug

Vereinigung für Jugendhilfe Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vereinigung für Jugendhilfe Berlin e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei Beisitzern.
Das Vorstandsmitglied hat für rechtsverbindliche Erklärungen bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro Einzelvertretungsbefugnis. Rechtsverbindliche Erklärungen, die
über die Einzelvertretungsbefugnisse des Vorstandsmitglieds liegen, sind von zwei Vorstandsmitgliedern, hiervon mindestens einem Vorsitzenden, gemeinschaftlich zu
unterzeichnen.
Die Aufnahme von Krediten bedarf der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Feuerbaum, Ralf, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Kluge, Horst, Berlin

Schatzmeister:
3.
Pohler, Rainer, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:

4.
Garbe, Anita, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzer:

5.
Herrmann, Annelies, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzer:

6.
Schmidt, Wolfgang, Berlin

Beisitzer:

7.
Weber, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 1./23.11.1951
Die Satzung ist zuletzt geändert und neu gefasst
am: 20.04.2006
a)
15.11.2006
Oertel
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl.
173-178
Beschluss Bl.
172
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie mindestens drei und höchstens fünf Beisitzern.

b)
Nicht mehr Schatzmeister:

3. Pohler, Rainer

Nicht mehr Schriftführer:

4. Garbe, Anita
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Der Vorstand) und § 9 (Kassenwesen) beschlossen.
a)
24.09.2008
Röling
b)
Beschluss Bl.196
Bd.2
3b)
Nicht mehr Beisitzer:
7. Weber, Bernd

Änderung zu Nr. 1:
erster Vorsitzender:
Feuerbaum, Ralf, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 2:
stellvertretender Vorsitzender:
Kluge, Horst, *XX.XX.XXXX, Berlin
Änderung zu Nr. 6:
Beisitzer:
Schmidt, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzerin:
8.
Galan, Melanie, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzer:
9.
Klarner, Oliver, *XX.XX.XXXX, Teltow

Beisitzer:
10.
Schippel, Dietrich, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
01.11.2012
Herrmann
4b)
Nicht mehr Beisitzer:
6. Schmidt, Wolfgang

Nicht mehr Beisitzerin:
8. Galan, Melanie

Beisitzerin:
11.
Hille, Evelyn, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzer:
12.
Jordan, Boris, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
20.08.2015
Röling
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie mindestens drei und höchstens fünf Beisitzern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den ersten Vorsitzenden oder den stellvertretenden
Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der erste Vorsitzende hat Einzelvertretungsbefugnis.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2017 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
01.06.2018
Hanney
b)
Satzung Bl.16-19
Bd.3
Beschluss
Bl.13-15 Bd.3
6b)
Nicht mehr Beisitzer:
5. Herrmann, Annelies

Nicht mehr Beisitzerin:
11. Hille, Evelyn

Änderung zu Nr. 2:
Beisitzer:
Kluge, Horst, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 9:
stellvertretender Vorsitzender:
Klarner, Oliver, *XX.XX.XXXX, Teltow
a)
14.02.2019
Hanney
7b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
9. Klarner, Oliver

Nicht mehr Beisitzer:
10. Schippel, Dietrich

Änderung zu Nr. 12:
stellvertretender Vorsitzender:
Jordan, Boris, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzer:
13.
Schregel, Heribert, *XX.XX.XXXX, Schönefeld

Beisitzerin:
14.
Weber, Christa, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
06.10.2022
Röling
8a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender und ein
stellvertretender Vorsitzender.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden allein. Die anderen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2024 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (Der Vorstand)
beschlossen.
a)
03.09.2024
Berg
b)
Beschluss
Bl. 55-57, 71
(64-68) Bd.3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.