Handelsregister · VR 1607
Chronologischer Auszug
Vereinigung für Jugendhilfe Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Vereinigung für Jugendhilfe Berlin e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei Beisitzern. Das Vorstandsmitglied hat für rechtsverbindliche Erklärungen bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro Einzelvertretungsbefugnis. Rechtsverbindliche Erklärungen, die über die Einzelvertretungsbefugnisse des Vorstandsmitglieds liegen, sind von zwei Vorstandsmitgliedern, hiervon mindestens einem Vorsitzenden, gemeinschaftlich zu unterzeichnen. Die Aufnahme von Krediten bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) erster Vorsitzender: 1. Feuerbaum, Ralf, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Kluge, Horst, Berlin Schatzmeister: 3. Pohler, Rainer, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführer: 4. Garbe, Anita, *XX.XX.XXXX, Berlin Beisitzer: 5. Herrmann, Annelies, *XX.XX.XXXX, Berlin Beisitzer: 6. Schmidt, Wolfgang, Berlin Beisitzer: 7. Weber, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 1./23.11.1951 Die Satzung ist zuletzt geändert und neu gefasst am: 20.04.2006 | a) 15.11.2006 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 173-178 Beschluss Bl. 172 |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie mindestens drei und höchstens fünf Beisitzern. b) Nicht mehr Schatzmeister: 3. Pohler, Rainer Nicht mehr Schriftführer: 4. Garbe, Anita | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Der Vorstand) und § 9 (Kassenwesen) beschlossen. | a) 24.09.2008 Röling b) Beschluss Bl.196 Bd.2 | |
| 3 | b) Nicht mehr Beisitzer: 7. Weber, Bernd Änderung zu Nr. 1: erster Vorsitzender: Feuerbaum, Ralf, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 2: stellvertretender Vorsitzender: Kluge, Horst, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 6: Beisitzer: Schmidt, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin Beisitzerin: 8. Galan, Melanie, *XX.XX.XXXX, Berlin Beisitzer: 9. Klarner, Oliver, *XX.XX.XXXX, Teltow Beisitzer: 10. Schippel, Dietrich, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 01.11.2012 Herrmann | ||
| 4 | b) Nicht mehr Beisitzer: 6. Schmidt, Wolfgang Nicht mehr Beisitzerin: 8. Galan, Melanie Beisitzerin: 11. Hille, Evelyn, *XX.XX.XXXX, Berlin Beisitzer: 12. Jordan, Boris, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 20.08.2015 Röling | ||
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie mindestens drei und höchstens fünf Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der erste Vorsitzende hat Einzelvertretungsbefugnis. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2017 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 01.06.2018 Hanney b) Satzung Bl.16-19 Bd.3 Beschluss Bl.13-15 Bd.3 | |
| 6 | b) Nicht mehr Beisitzer: 5. Herrmann, Annelies Nicht mehr Beisitzerin: 11. Hille, Evelyn Änderung zu Nr. 2: Beisitzer: Kluge, Horst, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 9: stellvertretender Vorsitzender: Klarner, Oliver, *XX.XX.XXXX, Teltow | a) 14.02.2019 Hanney | ||
| 7 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: 9. Klarner, Oliver Nicht mehr Beisitzer: 10. Schippel, Dietrich Änderung zu Nr. 12: stellvertretender Vorsitzender: Jordan, Boris, *XX.XX.XXXX, Berlin Beisitzer: 13. Schregel, Heribert, *XX.XX.XXXX, Schönefeld Beisitzerin: 14. Weber, Christa, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 06.10.2022 Röling | ||
| 8 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender und ein stellvertretender Vorsitzender. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Die anderen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2024 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 03.09.2024 Berg b) Beschluss Bl. 55-57, 71 (64-68) Bd.3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.