Handelsregister · VR 30010
Chronologischer Auszug
Vereinigung der Ziergeflügel- und Exotenzüchter Vogtland e.V. · Amtsgericht Chemnitz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Vereinigung der Ziergeflügel- und Exotenzüchter Auerbach e./V. b) Auerbach/Vogtl. | a) Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam. b) Vorsitzender: Möckel, Hilmar, Neustadt/Siebenhitz, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Fischer, Ralf, Rodewisch, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 12.05.1990 zuletzt geändert am 01.03.2003 | a) 28.03.2011 Burkhardt b) Tag der ersten Eintragung: 11.06.1990. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Auerbach VR 10). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV berichtigend umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. |
| 2 | a) Vereinigung der Ziergeflügel- und Exotenzüchter Vogtland e.V. | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Ausgeschieden: Stellvertretender Vorsitzender: Fischer, Ralf, Rodewisch, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorsitzender: Möckel, Hilmar, Neustadt/Siebenhitz, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Stemmler, Peter, Auerbach/Vogtl., *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Fuhrmann, Klaus, Lengenfeld, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2015 hat die Änderung des § 1 (Name) der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2016 hat die Änderung des § 10 (Vorstand) der Satzung beschlossen. b) Der Name des Vereins ist geändert. | a) 30.12.2016 Speck |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.