Handelsregister · VR 1722
Chronologischer Auszug
Vereinigung der Kameraden und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Mannheim, Abteilung Innenstadt · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Vereinigung der Kameraden und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Mannheim, Abteilung Innenstadt b) Mannheim | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Mannheim, Abteilung Innenstadt, der Schriftführer und der Kassier. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 1.000,-- DM belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der Kassier bevollmächtigt. Für alle anderen Rechtsgeschäfte ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. b) 1. Vorsitzender: Kollenz, Tom-Oliver, Mannheim, *XX.XX.XXXX Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Mannheim Abteilung Innenstadt: Widder, Marcus, Mannheim, *XX.XX.XXXX Kassier: Jacoby, Christian, Mannheim, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Stude, Stefan, Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 03.09.1990 und 22.04.1991 | a) 09.12.2005 Gumbrich b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.12.2005. Tag der ersten Eintragung: 11.06.1991 Satzung: Sonderband Blatt 19-27 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 27 a)-b) |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Mannheim, Abteilung Innenstadt, der Schriftführer und der Kassier. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 500,00 EUR belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der Kassier bevollmächtigt. Für alle anderen Rechtsgeschäfte ist die Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands einzuholen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2005 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 8 (Der geschäftsführende Vorstand) beschlossen. | a) 19.12.2005 Steinborn b) Änderungsbeschluss: Sonderband 1 Blatt 69-70 | |
| 3 | b) Vertretungsbefugnis geändert bei 1. Vorsitzender: Widder, Marcus Hermann Hellmuth, Mannheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Mannheim Abteilung Innenstadt: Heil, Simon, Mannheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassier: Müller, Michael, Mannheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Hauschild, Stefan, Mannheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Kollenz, Tom-Oliver, Mannheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Stude, Stefan, Mannheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassier: Jacoby, Christian, Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) 21.08.2018 Lamadé |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.