Handelsregister · VR 1722

Chronologischer Auszug

Vereinigung der Kameraden und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Mannheim, Abteilung Innenstadt · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vereinigung der Kameraden und Förderer der Freiwilligen
Feuerwehr Mannheim, Abteilung Innenstadt

b)
Mannheim
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der
Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr
Mannheim, Abteilung Innenstadt, der Schriftführer und
der Kassier. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands sind
gemeinsam vertretungsberechtigt. Zum Abschluss von
Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als
1.000,-- DM belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als
auch der Kassier bevollmächtigt. Für alle anderen
Rechtsgeschäfte ist die Zustimmung des erweiterten
Vorstandes einzuholen.

b)
1. Vorsitzender:
Kollenz, Tom-Oliver, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr
Mannheim Abteilung Innenstadt:
Widder, Marcus, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Jacoby, Christian, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Stude, Stefan, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 03.09.1990 und 22.04.1991
a)
09.12.2005
Gumbrich

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.12.2005.

Tag der ersten Eintragung:
11.06.1991

Satzung:
Sonderband
Blatt 19-27

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 27 a)-b)
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der
Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr
Mannheim, Abteilung Innenstadt, der Schriftführer und
der Kassier. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands sind
gemeinsam vertretungsberechtigt. Zum Abschluss von
Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als
500,00 EUR belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als
auch der Kassier bevollmächtigt. Für alle anderen
Rechtsgeschäfte ist die Zustimmung des
geschäftsführenden Vorstands einzuholen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2005 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 8 (Der geschäftsführende
Vorstand) beschlossen.
a)
19.12.2005
Steinborn

b)
Änderungsbeschluss:
Sonderband 1
Blatt 69-70
3b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
1. Vorsitzender:
Widder, Marcus Hermann Hellmuth, Mannheim,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr
Mannheim Abteilung Innenstadt:
Heil, Simon, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassier:
Müller, Michael, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Hauschild, Stefan, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Kollenz, Tom-Oliver, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Stude, Stefan, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Jacoby, Christian, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
21.08.2018
Lamadé

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.