Handelsregister · VR 130298

Registerinformationen

Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks Ortsverein Helmstedt e.V. · Amtsgericht Braunschweig

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks Ortsverein Helmstedt e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Helmstedt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 130298
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Letzte Eintragung
06.11.2025
Abrufstand
20.03.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Ann-Kathrin Wiederhold

Helmstedt

Vorstand

Urlich Ralf Manthei

Helmstedt

Vorstand

Pascal Franke

Helmstedt

Vorstand

Sabine Rheinsberg

Helmstedt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen sind vertretungsberechtigt, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.
  • Satzung Blatt 103 ff. der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 11.11.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.10.2006.
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Satzung Blatt 136ff. der Akten
  • Fall 5 Satzung Bl. 153 ff. der Akten
  • Fall 6 Satzung Bl. 170 ff. der Akte
  • Fall 7
  • Fall 8

Satzung

  • Satzung vom 19.04.1986
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeiträge und Spenden) und in § 8 (Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2020 hat die Änderung der Satzung in Artikel 2 - Aufgaben, Artikel 4 -Vereinsgebiet und Organe, Artikel 9 - Amtsdauer und Verfahrensordnung des Vorstandes sowie die Ergänzung um Artikel 10 - Jugendabteilung- beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2021 hat die Änderung der Satzung in Artikel 2 (Aufgaben), Artikel 8 (Verfahrensordnung für die Mitgliederbersammlung) und Artikel 12 (Auflösung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.