Handelsregister · VR 100234
Chronologischer Auszug
Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks, Ortsverein Emden e.V. · Amtsgericht Aurich
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks, Ortsverein Emden e.V. b) Emden | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeder von ihnen ist zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt. Für diesen Vorstand besteht nach Artikel 7 Absatz 4 Ziffer b) der Satzung die folgende Verfügungsbeschränkung: Bei rechtlichen Verfügungen im Werte von über 5.000,00 DEM im Einzelfall ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. Diese Regelung gilt auch für die Abschlüsse von mittel- und längerfristigen Verträgen. b) Schatzmeister: Langhanke, Horst, Kaufm. Angestellter, Emden Schriftführer: Diekmann, Thorsten, Emden, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Meyer, Bernd, Emden, *XX.XX.XXXX Stv. Vorsitzender: Tjaden, Thomas, Emden, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 22.10.1986 zuletzt geändert am 13.11.1986 | a) 20.03.2006 Sextroh b) Satzung Blatt 18 ff. der Akten Tag der ersten Eintragung: 10.12.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 661 Amtsgericht Emden getreten. Freigegeben am 20.03.2006. |
| 2 | a) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, stellvertretende m/r Vorsitzende r/m, Schatzmeister /in, Schriftführer /in und bis zu zwei Beisitzer /innen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Mitgliederversammlung muss jeder Verfügungen des Vorstandes mit einem Wert über jeweils 2.500,00 Euro zustimmen. Das gilt auch für Abschlüsse von mittel- und langfristigen Verträgen. | b) Die Satzung wurde insgesamt, nach Maßgabe des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 28.04.2010, neu gefasst.. | a) 23.09.2010 Klattenberg | |
| 3 | b) Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Tjaden, Thomas, Emden, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertr. Vorsitzender: Hummerich, Werner, Emden, *XX.XX.XXXX | a) 01.06.2015 Leeling b) Fall 4 | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Meyer, Bernd, Emden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Diekmann, Thorsten, Emden, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Prey, Dennis, Emden, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Meyer-Spannhoff, Henry, Emden, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2019 Leeling | ||
| 5 | a) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, stellvertretende m/r Vorsitzende r/m, Schatzmeister /in, Schriftführer /in und bis zu zwei Beisitzer /innen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Ortsjugendleiter vertritt die Jugendabteilung des Vereins als Besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB. Die Mitgliederversammlung muss jeder Verfügungen des Vorstandes mit einem Wert über jeweils 2.500,00 Euro zustimmen. Das gilt auch für Abschlüsse von mittel- und langfristigen Verträgen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2017 hat die Änderung der Satzung in Artikel 1 (Name und Sitz), Artikel 2 (Aufgaben), Artikel 7 (Ortsvereinigung), Artikel 8 (Verfahrensordnung für die Versammlung), Artikel 10 (Jugendabteilung) und Artikel 12 (Auflösung) und mit ihr unter anderem die Änderung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes beschlossen. | a) 18.03.2019 Leeling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.