Handelsregister · VR 100234

Chronologischer Auszug

Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks, Ortsverein Emden e.V. · Amtsgericht Aurich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen
Hilfswerks, Ortsverein Emden e.V.

b)
Emden
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und
der Schriftführer.
Jeder von ihnen ist zur alleinigen Vertretung des Vereins
berechtigt.

Für diesen Vorstand besteht nach Artikel 7 Absatz 4
Ziffer b) der Satzung die folgende
Verfügungsbeschränkung:
Bei rechtlichen Verfügungen im Werte von über 5.000,00
DEM im Einzelfall ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung notwendig. Diese Regelung gilt
auch für die Abschlüsse von mittel- und längerfristigen
Verträgen.

b)
Schatzmeister:
Langhanke, Horst, Kaufm. Angestellter, Emden
Schriftführer:
Diekmann, Thorsten, Emden, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Meyer, Bernd, Emden, *XX.XX.XXXX
Stv. Vorsitzender:
Tjaden, Thomas, Emden, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 22.10.1986 zuletzt geändert am 13.11.1986
a)
20.03.2006
Sextroh

b)
Satzung Blatt 18 ff. der Akten

Tag der ersten Eintragung:
10.12.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 661
Amtsgericht Emden getreten.
Freigegeben am 20.03.2006.
2a)
Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden,
stellvertretende m/r Vorsitzende r/m, Schatzmeister /in,
Schriftführer /in und bis zu zwei Beisitzer /innen. Jedes
Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Mitgliederversammlung muss jeder Verfügungen des
Vorstandes mit einem Wert über jeweils 2.500,00 Euro
zustimmen. Das gilt auch für Abschlüsse von mittel- und
langfristigen Verträgen.
b)
Die Satzung wurde insgesamt, nach Maßgabe des Protokolls der Mitgliederversammlung
vom 28.04.2010, neu gefasst..
a)
23.09.2010
Klattenberg
3b)
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Tjaden, Thomas, Emden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertr. Vorsitzender:
Hummerich, Werner, Emden, *XX.XX.XXXX
a)
01.06.2015
Leeling

b)
Fall 4
4b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Meyer, Bernd, Emden, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Diekmann, Thorsten, Emden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Prey, Dennis, Emden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Meyer-Spannhoff, Henry, Emden, *XX.XX.XXXX
a)
31.01.2019
Leeling
5a)
Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden,
stellvertretende m/r Vorsitzende r/m, Schatzmeister /in,
Schriftführer /in und bis zu zwei Beisitzer /innen. Jedes
Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Ortsjugendleiter vertritt die Jugendabteilung des
Vereins als Besonderer Vertreter im Sinne des § 30
BGB.
Die Mitgliederversammlung muss jeder Verfügungen des
Vorstandes mit einem Wert über jeweils 2.500,00 Euro
zustimmen. Das gilt auch für Abschlüsse von mittel- und
langfristigen Verträgen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2017 hat die Änderung der Satzung in Artikel 1
(Name und Sitz), Artikel 2 (Aufgaben), Artikel 7 (Ortsvereinigung), Artikel 8
(Verfahrensordnung für die Versammlung), Artikel 10 (Jugendabteilung) und Artikel 12
(Auflösung) und mit ihr unter anderem die Änderung der Vertretungsbefugnis des
Vorstandes beschlossen.
a)
18.03.2019
Leeling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.