Handelsregister · VR 600855 früher Amtsgericht Gummersbach

Registerinformationen

Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks Gummersbach e.V. · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks Gummersbach e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Gummersbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 600855 früher Amtsgericht Gummersbach
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
18.03.2020
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Torsten Simon

Gummersbach

Vorstand

Sven Neufeind

Gummersbach

Vorstand

Manja Simon

Gummersbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 09.08.1986 zuletzt geändert am 28.01.1987
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2009 hat die Satzungsneufassung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2019 hat die Änderung der Satzung in Artikel 2 (Aufgaben), Artikel 9 (Vorstand), Artikel 3 (Mitgliedschaft), Artikel 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen. Der Artikel 12 ( Jugend) wurde insgesamt aufgehoben und durch einen neuen Artikel 12 ( Jugendabteilung) ersetzt. Der Artikel 15 ( Auflösung) wurde insgesamt neu gefasst.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 20.03.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 855 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 22.10.2009. Satzung Bl. 7-14 Hb. mit Änderung Bl. 19 Hb.
  • Beschluss nebst Satzungsneufassung Bl. 5-13 Sonderband
  • Beschluss Bl. 36-45 Sdb; Wortlaut der Satzung Bl. 46-51 Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.