Handelsregister · VR 1861

Chronologischer Auszug

Vereinigung der Benediktinerinnen von Kloster Engelthal, Altenstadt/Hessen · Amtsgericht Friedberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vereinigung der Benediktinerinnen von Kloster Engelthal,
Altenstadt/Hessen

b)
Altenstadt-Engelthal
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem
Vorstandsmitglied.
Zur Ausschließung von Mitgliedern, zum Abschluß von
Rechtsgeschäften, deren Geldwert 10.000,00 DEM
übersteigt, und zur Vornahme von Grundbuchgeschäften
bedarf der Vorstand der Zustimmung des Ausschusses.

b)
Vorstandsmitglied:
Äbtissin Kralemann, Elisabeth, Altenstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.04.1966 zuletzt geändert am 08.05.1999
a)
03.02.2006
Weiß

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.05.1966
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 79 Sonderband
Beschluss Blatt 76a, 82 d.A.
2a)
Name von Amts wegen berichtigt, nun:
Vereinigung der Benediktinerinnen von Kloster Engelthal
Altenstadt/Hessen e.V.
a)
09.06.2009
Heid
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 17 Abs. 4
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
09.07.2014
Heid

b)
Satzung Blatt 108 - 113
Hauptakte
4a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der
jeweiligen Oberin und ihrer Stellvertreterin.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Bestellt als
Stellvertreterin:
Stüer, Johanna, Altenstadt (Hessen), *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2023 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
16.01.2024
Heid

b)
Anmeldung Blatt 1 ff.
Sonderband
Satzung Blatt 6 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.