Handelsregister · VR 1861
Chronologischer Auszug
Vereinigung der Benediktinerinnen von Kloster Engelthal, Altenstadt/Hessen · Amtsgericht Friedberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Vereinigung der Benediktinerinnen von Kloster Engelthal, Altenstadt/Hessen b) Altenstadt-Engelthal | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem Vorstandsmitglied. Zur Ausschließung von Mitgliedern, zum Abschluß von Rechtsgeschäften, deren Geldwert 10.000,00 DEM übersteigt, und zur Vornahme von Grundbuchgeschäften bedarf der Vorstand der Zustimmung des Ausschusses. b) Vorstandsmitglied: Äbtissin Kralemann, Elisabeth, Altenstadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 16.04.1966 zuletzt geändert am 08.05.1999 | a) 03.02.2006 Weiß b) Tag der ersten Eintragung: 27.05.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 79 Sonderband Beschluss Blatt 76a, 82 d.A. |
| 2 | a) Name von Amts wegen berichtigt, nun: Vereinigung der Benediktinerinnen von Kloster Engelthal Altenstadt/Hessen e.V. | a) 09.06.2009 Heid | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 17 Abs. 4 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 09.07.2014 Heid b) Satzung Blatt 108 - 113 Hauptakte | ||
| 4 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der jeweiligen Oberin und ihrer Stellvertreterin. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Bestellt als Stellvertreterin: Stüer, Johanna, Altenstadt (Hessen), *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2023 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 16.01.2024 Heid b) Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband Satzung Blatt 6 ff. Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.