Handelsregister · VR 8816

Chronologischer Auszug

VEREINIGUNG BERLINER STAATSANWÄLTE · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VEREINIGUNG BERLINER STAATSANWÄLTE

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem ersten und dem zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Junker, Vera, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Stolze, Christine, *XX.XX.XXXX, Groß Glienicke

zweiter Stellvertretender Vorsitzender:

3.
Hochberg, Veit, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 10.11.1986
a)
23.10.2006
Fiedler-Kurowski
b)
Satzung Bl. 9-13

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr zweiter Stellvertretender Vorsitzender:
3. Hochberg, Veit
Änderung zu Nr. 2:
erste Stellvertretende Vorsitzende:
Höfele, Christine, *XX.XX.XXXX, Groß Glienicke
a)
31.03.2008
Loest
3b)
zweiter stellvertretender Vorsitzender:
4.
Cloidt, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
15.01.2009
Erdmann
4b)
Nicht mehr zweiter stellvertretender Vorsitzender:
4. Cloidt, Thorsten
a)
15.04.2010
Dambietz
5b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Junker, Vera

Nicht mehr erste Stellvertretende Vorsitzende:
2. Höfele, Christine

zweite stellvertretende Vorsitzende:
5.
Hiemer, Daniela, *XX.XX.XXXX, Berlin
Vorsitzender:
6.
Knispel, Ralph, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster stellvertretender Vorsitzender:
7.
von Hagen, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
13.05.2013
Kalinowski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.