Handelsregister · VR 10157

Chronologischer Auszug

Vereinigter Fußball-Club Großvichtach eingetragener Verein · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vereinigter Fußball-Club eingetragener Verein

b)
Großvichtach - Marktgemeinde Marktrodach
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu
Willenserklärungen, die den Verein in der Höhe von 0-500
DM belasten, ist die Zustimmung der Vorstandschaft,
von über 500,- DM die der Mitgliederversammlung
erforderlich.

b)
Zweiter (stellv.) Vorsitzender:
Jung, Harald, Zimmerpolier, Marktrodach
Erster Vorsitzender:
Stegner, Helmut, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 26.02.1961 zuletzt geändert am 23.03.1997

b)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. (stellvertr.) Vorsitzende.
a)
19.01.2006
Ruschke

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.08.1961.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3-4,9,22,49,72 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Zweiter (stellv.) Vorsitzender:
Jung, Harald, Zimmerpolier, Marktrodach
Wahl vom 04.02.2007
Gewählt:
2. (stellvertr.) Vorsitzender:
Janovsky, Matthias, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
a)
21.03.2007
Forkel
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2010 hat die Änderung des § 3 (Einnahmen,
Ausgaben und Verwaltung) der Satzung beschlossen.
a)
17.01.2011
Forkel

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 109
ff. SB.
4a)
Vereinigter Fußball-Club Großvichtach eingetragener Verein
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2011 hat die Änderung der Art.1 (Name, Sitz und
Zweck des Vereins) und Art. 3 (Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung) der Satzung
beschlossen.
a)
30.09.2011
Forkel

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 127
ff. SB.
5a)
Zu Willenserklärungen, die den Verein in Höhe von 0-300
EUR belasten, ist die Zustimmung der Vorstandschaft,
von über 300-500 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2012 hat die Änderung der Ziffern 1 (Name, Sitz und
Zweck des Vereins), 3 (Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung), 5 (Rechte, Pflichten,
Beiträge der Mitglieder), 6 (Versammlungen und Geschäftsjahr) und 7 (Auflösung) der
Satzung beschlossen.
a)
17.12.2012
Günther
b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 141
ff. SB.
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zu Willenserklärungen, die den Verein in der Höhe bis
300 EUR belasten, ist die Zustimmung der
Vorstandschaft, von über 300 - 500 EUR ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
17.12.2012
Günther
7b)
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Stegner, Helmut, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Engelhardt, Reinhard, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
a)
14.03.2013
Günther

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.