Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung einschließlich Testamentsvollstreckung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Reisen sowie die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien; der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien als Direktanlagen im Immobilienbuch der Bank; der Erwerb und die Veräußerung sowie der Betrieb von Anlagen zum Zweck der Gewinnung erneuerbarer Energien (wie etwa Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen); Beteiligung an anderen Unternehmen und Gründung eigener Unternehmen, sofern dies der Förderung der Mitglieder dient und nach dem Kreditwesengesetz zulässig ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Birger Kriwet
Warburg
Vorstand
Sascha Hofmann
Grebenstein
Zweigniederlassung
v-vb agrarfinanz Zweigniederlassung der Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Brakel
Prokurist(in)
Theo Schulte
Schlangen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Ralph Liebermann
Hofgeismar
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Thomas Albers
Warburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Ralph Heinemann
Diemelstadt
Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung v-vb agrarfinanz Zweigniederlassung der Vereinigte Volksbank eG Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken beschränkt auf die Hauptniederlassung:
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.03.1901 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 112 Amtsgericht Brakel getreten. Freigegeben am 09.12.2003.
Datum der Neufassung des Statuts auf Antrag ergänzt.
Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung/en gemäß § 161 Abs. 3 des Genossenschaftsgesetzes gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 26 Nr. 2 Genossenschaftsregisterverordnung ergänzt.
Satzung
Statut vom 22.07.1967, neugefasst durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 24.09.1990, mehrfach zuletzt gemäß Beschluss der Vertreterversammlung vom 23.04.2001 geändert.
Die Vertreterversammlung vom 15.05.2007 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 24 a ( Konstituierung, Beschlussfassung), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) und 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 25.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter) und § 26 e (Wahlverfahren) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 23.05.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 29.05.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 24 a (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 b (Wählbarkeit), 26 d (Aktives Wahlrecht), § 26 e (Wahlverfahren), § 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) sowie § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 08.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 7 (Ausscheiden durch Tod), § 10 (Auseinandersetzung), § 13 (Organe der Genossenschaft), § 19 (Willensbildung),§ 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), die Streichung von § 25 (Beirat), die Änderung von § 24 a jetzt 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift) und § 36 (Teilnahme der Verbände), die Einfügung von § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), sowie die Änderung von § 40 (Nachschusspflicht) und § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 25.05.2011 und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.05.2011 mit der Volksbank Warburger Land eG mit Sitz in Warburg (Amtsgericht Paderborn, GnR 296) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.