Der Verein hat den Zweck, seine Mitglieder gegen Schäden (insbesondere Ertragsausfälle) im Bereich der Produktion von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen, insbesondere gegen Schäden, die durch Hagel oder andere Elementargefahren verursacht werden, zu versichern. Soweit die Vorschriften des § 15 Abs. 1 VAG nicht entgegenstehen, kann der Verein Rückversicherung geben und nehmen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Der Verein kann den Geschäftsbetrieb auf andere Versicherungszweige ausdehnen. In den nicht selbst betriebenen Versicherungszweigen kann er Versicherungen für andere Versicherungsunternehmen vermitteln. Der Verein kann Versicherungen bis maximal 10 % der Gesamtversicherungssumme auch gegen festes Entgelt in der Weise abschließen, dass die Versicherungsnehmer keine Mitglieder des Vereins werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vereinsvorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Michael Lösche
Schöffengrund
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Klaus Kotte
Solms
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Daniel Rittershaus
Buseck
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Jan Kristofer Keller
Gießen
Vorstand
Philipp Schönbach
Nürnberg
Prokurist(in)
Nora Buchholz
Lich
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.05.1993 zuletzt geändert am 08.05.2001
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 20.04.2005 hat die Änderungen der Satzung in § 2 Satz 1 ( Unternehmensgegenstand ), § 11 Abs. 1, Satz 2 und Abs. 3 Satz ( betr. Aufsichtsrat ), § 27 Satz 3 und § 30 Satz 1 a) ( betr. Bezirksvereine ), § 36 Abs. 2 a) ( redaktionell ) und mit ihnen die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Versammlung der obersten Vertretung vom 31.10.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 23 (Gegenstände der Verhandlung), 30 (Aufgaben der Bezirksvereine) und 36 (Vorbehalt, Wirkung) beschlossen.
Die Versammlung der obersten Vertretung vom 17.05.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Geschäftsjahr, Bekanntmachungen), 7 (Zusammensetzung) und 20 (Einberufung) beschlossen.
Die Versammlung der obersten Vertretung vom 11.05.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Versicherungsvereins) sowie 3, 4, 5, 14, 23, 24, 28, 33, 36, 37 beschlossen.
Die Versammlung der obersten Vertretung vom 11.05.2022 hat eine Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand, Zweck) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist dadurch entstanden, dass sich die "Norddeutsche Hagel-Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit" mit Sitz in Gießen - Amtsgericht Gießen HRB 136 - und die "Leipziger Hagel- Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit von 1824" mit Sitz in Hannover - Amtsgericht Hannover HRB 50276 - aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.1993 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 01.04.1993 und 13.05.1993 gemäß § 44a I Nr. 2 VAG verschmolzen haben.
Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb ist am 05.07.1993 erteilt worden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.08.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 39 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 88 f. Sonderband
Beschluss Blatt 4 ff. Sonderband VI
Fall 11
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 19
Fall 22
Fall 26
Fall 27
Fall 30
Fall 33
Fall 36
Fall 37
Fall 38
Fall 41
Fall 42
Fall 45
Fall 46
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.