Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis zwei Vorstandsmitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt es allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder vorhanden, so sind diese gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass - der Erwerb und die Veräußerung sowie die Belastung von Grundstücken, - die Eingehung von Verbindlichkeiten von im Einzelfall über 5.000,00 EUR sowie die Übernahme von Bürgschaften der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Elke Michaelis
Salzkotten
Vorstand
Marlen Karthaus
Büren
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 23.06.2021 mit Änderung vom 30.09.2021.
Freitext
Satzung Blatt 18 ff. des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.