Handelsregister · VR 61640
Chronologischer Auszug
Verein zur Unterstützung von Gewaltopfern beim Polizeipräsidium Rheinpfalz e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Unterstützung von Gewaltopfern beim Polizeipräsidium Rheinpfalz e.V. b) Ludwigshafen am Rhein | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Rheinpfalz oder einem von ihm Beauftragten) und dem 2. Vorsitzenden (Vorsitzender des Gesamtpersonalrats beim Polizeipräsidium Rheinpfalz oder einem von ihm Beauftragten). Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) kraft Amtes: 1. Vorsitzender: Ebling, Thomas, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, Mainz, *XX.XX.XXXX kraft Amtes: 2. Vorsitzender: Harm, Michael, Kriminalhauptkommissar, Bobenheim am Berg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 19.04.2018 zunächst in Form eines nicht rechtsfähigen Vereins. Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2020 hat beschlossen, dass der Verein die Rechtsfähigkeit erlangen soll. Weiter hat die Mitgliederversammlung vom 11.11.2020 die Änderung der Gründungssatzung in § 1 (Name, Rechtsform, Sitz, Bereich) und mit ihr die Änderung des Vereins in einen eingetragenen Verein beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Rechtsform, Sitz, Bereich), § 2 (Vereinszwecke), § 4 (Mitglieder), § 7 (Vorstand) und § 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 28.11.2024 Hundt b) Fall 1 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.