Handelsregister · VR 13093 früher Amtsgericht Bad Vilbel

Chronologischer Auszug

Verein zur Sport- und Kulturförderung in Bad Vilbel · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Sport- und Kulturförderung in Bad Vilbel

b)
Bad Vilbel
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 5.000,00 DM die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Erster Vorsitzender:
Demmig, Markus, Dresdner Bauspar AG, Bad Vilbel,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Konz, Eric, Lahmeyer International GmbH, Bad Vilbel,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Minkel, Klaus, Stadt Bad Vilbel und Stadtwerke Bad
Vilbel, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.07.1999
a)
21.05.2002
Siebrecht

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.08.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.08.2001 hat die Änderung der §§
2 ( Zweck des Vereins), 5 (Beiträge), 7 und 15 der Satzung beschlossen.
a)
14.06.2002
Bossecker
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Konz, Eric, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hinkel, Dirk, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX
a)
27.01.2004
Hömberg
4a)
01.01.2005
System

b)
Zuständigkeit des
Registergerichts zum 01.01.2005
geändert durch das
Gerichtsorganisationsgesetz in
der durch das Zweite Gesetz zur
Verwaltungsstrukturreform vom
20.12.2004 (GVBl. Teil I S. 506)
geänderten Fassung; nunmehr
Amtsgericht Frankfurt am Main.
5a)
Geändert, nun:
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 2.500,00 Euro die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Im Umlaufverfahren, zuletzt am 15.09.2004, wurde die Änderung der §§ 5 Abs. 2
(Mitgliedsbeitrag), 8 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands) und 11
Buchstabe d (Aufgaben der Mitgliederversamlung) der Satzung beschlossen.
a)
19.04.2005
Klab

b)
Satzung Blatt 40 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.