Handelsregister · VR 6013

Chronologischer Auszug

Verein zur Schulförderung an der Eldetalschule e.V. · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Schulförderung an der Eldetalschule e.V.

b)
Domsühl
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
1. Vorsitzende:
Heinicke, Eveline, Plate, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Weimer, Bernhard, Schlieven, *XX.XX.XXXX
Rechnungsführer:
Fröhlich, Karin, Domsühl, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 01.12.1998.
a)
22.03.2018
Westphal

b)
Zuständigkeit des
Registergerichts gemäß Artikel 1
der Achten Verordnung zur
Änderung der Konzentrationsverordnung zum 01.03.2018
geändert.
Bisher Amtsgericht Ludwigslust
VR 456-PCH, nunmehr
Amtsgericht Schwerin.

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Freigegeben am 22.03.2018.

Tag der ersten Eintragung:
17.01.2002
2a)
Satzungsdaten von Amts wegen berichtigt, nun:
Die Satzung ist errichtet am 01.12.1998 und mehrfach geändert, zuletzt am 23.07.2008
a)
27.03.2018
Lein
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder darunter der
Rechnungsführer vertreten den Verein gemeinsam.
a)
27.03.2018
Lein
4b)
Nicht mehr
Rechnungsführer:
Fröhlich, Karin, Domsühl, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Rechnungsführer:
Krüger, Jenny, Domsühl, *XX.XX.XXXX
a)
05.06.2018
Busch
5b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Heinicke, Eveline, Plate, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Rivoir, Mathias, Barnin, *XX.XX.XXXX
a)
05.03.2020
Niemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.