Handelsregister · VR 600569 früher Amtsgericht Gummersbach

Chronologischer Auszug

Verein zur Schaffung und Erhaltung christlicher Versammlungsstätten e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Schaffung und Erhaltung christlicher
Versammlungsstätten e.V.

b)
Wiehl
a)
Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der 2.
Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren
Vorstandsmitglied.

b)
1. Vorsitzender:
Krämer, Armin, Windeck, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Knabe, Siegfried, Wiehl, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Koche, Manfred, Wiehl, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Opitz, Hartmut, Nümbrecht, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Nick, Siegfried, Wiehl, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.03.1954 zuletzt geändert am 31.08.1999
a)
05.11.2009
Behrendt

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.06.1954
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 569
Amtsgericht Gummersbach
getreten.
Freigegeben am 05.11.2009.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Opitz, Hartmut, Nümbrecht, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Klein, Wolfgang, Wiehl, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Knabe, Siegfried, Wiehl, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Schorre, Johannes, Nümbrecht, *XX.XX.XXXX

Nicht eingetragen nicht mehr
Vorstand:
Winterhoff, Bernd, *XX.XX.XXXX

Nach Berichtigung des Familiennamens und des
Geburtsdatums
Vorstand:
Koch, Manfred, Wiehl, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.12.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
29.02.2016
Behrendt

b)
Beschluss nebst
Satzungsneufassung Bl. 15-21
Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.