Handelsregister · VR 3342
Chronologischer Auszug
Verein zur Luftrettung e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Luftrettung e.V. b) Stuttgart | a) Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, Kassierer und Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterzeichnung des Kassiers und eines weiteren Vorstandmitglieds. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, den den Verein mit mehr als 2.000,00 DM belasten, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Für Grundstücksverträge, Mietverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesen sind. Bei Beschlussfähigkeit ist die darauffolgende, innerhalb don drei Tagen zu berufende Vorstandssitzung, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Bei der Beschlussfassung entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Sitzungsleiters. b) 1. Vorsitzender: Wrobel, Rainer, Elektroinstallateur, Stuttgart 2. Vorsitzender: Hammer, Michael, Raumgestalter, Stuttgart Kassierer: Glas, Angela, Steno-Kontoristin, Stuttgart Schriftführer: Hammer, Ulrike, Chemielaborantin, Stuttgart | a) Verein Satzung vom 22.07.1977 mit Nachtrag vom 30.09.1977 zuletzt geändert am 08.12.1978 | a) 05.12.2005 Knauer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.12.2005. Tag der ersten Eintragung: 22.12.1977 Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 35/37 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.