Handelsregister · VR 3342

Chronologischer Auszug

Verein zur Luftrettung e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Luftrettung e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden,
Kassierer und Schriftführer.

Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterzeichnung des
Kassiers und eines weiteren Vorstandmitglieds.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, den den
Verein mit mehr als 2.000,00 DM belasten, ist die
Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich.
Für Grundstücksverträge, Mietverträge und
Dienstverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
Vorstandsmitglieder anwesen sind. Bei
Beschlussfähigkeit ist die darauffolgende, innerhalb don
drei Tagen zu berufende Vorstandssitzung, ohne
Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Vorstandsmitglieder beschlussfähig.
Bei der Beschlussfassung entscheidet bei
Stimmengleichheit die Stimme des Sitzungsleiters.

b)
1. Vorsitzender:
Wrobel, Rainer, Elektroinstallateur, Stuttgart
2. Vorsitzender:
Hammer, Michael, Raumgestalter, Stuttgart
Kassierer:
Glas, Angela, Steno-Kontoristin, Stuttgart
Schriftführer:
Hammer, Ulrike, Chemielaborantin, Stuttgart
a)
Verein
Satzung vom 22.07.1977 mit Nachtrag vom 30.09.1977 zuletzt geändert am 08.12.1978
a)
05.12.2005
Knauer

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.12.2005.
Tag der ersten Eintragung:
22.12.1977
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 35/37

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.