Handelsregister · VR 543

Registerinformationen

Verein zur Gestaltung und Förderung des Bad Homburger Laternenfestes e.V. · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein zur Gestaltung und Förderung des Bad Homburger Laternenfestes e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Homburg v. d. Höhe

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 543
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Letzte Eintragung
21.07.2023
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Victoria Saur

Bad Homburg v. d. Höhe

Vorstand

Elisabeth Erzgräber

Bad Homburg v. d. Höhe

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
  • Die Beschlussfassung des Vorstands obliegt dem auf fünf Personen erweiterten Vorstand. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  • Tag der ersten Eintragung: 06.05.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 41, 42
  • Beschlüsse Blatt 3-12 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 54 Sonderband
  • Beschluss Blatt 57, 58 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 63 Sonderband II
  • Satzung Blatt 84 - 89 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 100 Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 103-105 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 104 Sonderband II

Satzung

  • Satzung vom 08.03.1974 zuletzt geändert am 18.02.1994
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2000 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mitgliedschaft), 4 (Geschäftsjahr) und 8 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2001 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.