Verein zur Gestaltung und Förderung des Bad Homburger Laternenfestes e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Homburg v. d. Höhe
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 543
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Letzte Eintragung
21.07.2023
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Victoria Saur
Bad Homburg v. d. Höhe
Vorstand
Elisabeth Erzgräber
Bad Homburg v. d. Höhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Beschlussfassung des Vorstands obliegt dem auf fünf Personen erweiterten Vorstand. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 06.05.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 41, 42
Beschlüsse Blatt 3-12 Sonderband II
Beschluss Blatt 54 Sonderband
Beschluss Blatt 57, 58 Sonderband II
Beschluss Blatt 63 Sonderband II
Satzung Blatt 84 - 89 Sonderband II
Beschluss Blatt 100 Sonderband II
Anmeldung Blatt 103-105 Sonderband II
Beschluss Blatt 104 Sonderband II
Satzung
Satzung vom 08.03.1974 zuletzt geändert am 18.02.1994
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2000 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mitgliedschaft), 4 (Geschäftsjahr) und 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2001 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.