Handelsregister · VR 360584
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen b) Bad Urach | a) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Rechnungsführer/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,-- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des erweiterten Vorstands hierzu erteilt worden ist. b) Rechnungsführerin und weitere Schriftführerin: Götz, Karin, Bad Urach Stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer: Fischer, Michael, Pfullingen, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Kayser, Dieter, Bad Urach, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 19.11.1990 zuletzt geändert am 10.05.1999 | a) 11.03.2015 Steiner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 23.04.1991 Satzung: Sonderband Blatt 13 - 18 |
| 2 | b) Bestellt als Vorsitzender: Schirmer, Martin, Grabenstetten, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Nagler, Marion, Bad Urach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Kayser, Dieter, Bad Urach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer: Fischer, Michael, Pfullingen, *XX.XX.XXXX | a) 24.03.2022 Miess |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.