Handelsregister · VR 4193 HL

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung von Gesundheit und Meditation Lübeck e.V. · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung von Gesundheit und Meditation
Lübeck e.V.

b)
Sitz/Niederlassung:
Lübeck
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden sowie zwei weiteren
Vorstandsmitgliedern. Je zwei von ihnen vertreten den
Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist dahingehend beschränkt, dass zum Erwerb, Verkauf, Belasung
und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist. Die Hauptversammlung
muss außerdem bei Eingehung von Verbindlichkeiten und
bei Verfügung über Beträge von jeweils mehr als 10.000,-
EUR zustimmen.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Fenger, Claus, *XX.XX.XXXX, Lübeck-Travemünde

Vorstandsmitglied :

2.
Kauerz, Stefan, *XX.XX.XXXX, Lübeck-Travemünde

Vorstandsmitglied :

3.
Nielsen, Isabell, *XX.XX.XXXX, Stockelsdorf

2. Vorsitzender:

4.
Zinßmeister, Ulrike, *XX.XX.XXXX, Lübeck
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 20.10.2017
a)
19.01.2018
Kistenmacher
2b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender:
1. Fenger, Claus

Nicht mehr Vorstandsmitglied :
3. Nielsen, Isabell

Nicht mehr 2. Vorsitzender:
4. Zinßmeister, Ulrike

Vorstandsmitglied:
5.
Dr. Didukh, Mykola, *XX.XX.XXXX, Lübeck

Vorstandsmitglied:
6.
Kuziek, Christian, *XX.XX.XXXX, Lübeck

2. Vorsitzender:
7.
Dr. Matthis, Michael, *XX.XX.XXXX, Lübeck

Änderung zu Nr. 2:
1. Vorsitzender:
Kauerz, Stefan, *XX.XX.XXXX, Lübeck-Travemünde
a)
16.11.2023
Kistenmacher

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.