Handelsregister · VR 200375
Chronologischer Auszug
Verein zur Förderung von Ganzheitlichem Lernen auf dem Bauernhof e.V. · Amtsgericht Walsrode
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung von Ganzheitlichem Lernen auf dem Bauernhof e.V. b) 27729 Holste-Hellingst | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) 1. Vorsitzende: Dietrich, Manuela, Holste-Hellingst, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Plewa, Ralf, Holste, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 27.12.2008 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.02.2009 geändert. | a) 20.03.2009 Janowicz b) Satzung Blatt 13 ff. der Akten |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der 1. und 2. Vorsitzende ist jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Kassenwart vertritt den Verein gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden. b) Kassenwart: Plewa, Ralf, Holste, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Dietrich, Kai, Holste-Hellingst, *XX.XX.XXXX | b) Die Mitgliederversammung vom 10.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Verwirklichung der Zwecke), § 5 (Eintritt von Mitgliedern), § 12 (Vorstand) und § 13 (Haftung) beschlossen. | a) 19.08.2011 Busslapp b) Satzung Bl. 35 ff. d. A. | |
| 3 | b) Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 05.09.2015 Busslapp b) Satzung Bl. 53 ff. d. A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.