Handelsregister · VR 200375

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung von Ganzheitlichem Lernen auf dem Bauernhof e.V. · Amtsgericht Walsrode

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung von Ganzheitlichem Lernen auf dem
Bauernhof e.V.

b)
27729 Holste-Hellingst
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzende:
Dietrich, Manuela, Holste-Hellingst, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Plewa, Ralf, Holste, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 27.12.2008 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 16.02.2009 geändert.
a)
20.03.2009
Janowicz

b)
Satzung Blatt 13 ff. der Akten
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Kassenwart. Der 1. und 2. Vorsitzende ist jeweils
einzelvertretungsberechtigt. Der Kassenwart vertritt den
Verein gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder 2.
Vorsitzenden.

b)
Kassenwart:
Plewa, Ralf, Holste, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Dietrich, Kai, Holste-Hellingst, *XX.XX.XXXX
b)
Die Mitgliederversammung vom 10.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Verwirklichung der Zwecke), § 5 (Eintritt von Mitgliedern), § 12 (Vorstand) und § 13
(Haftung) beschlossen.
a)
19.08.2011
Busslapp

b)
Satzung Bl. 35 ff. d. A.
3b)
Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 14
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
05.09.2015
Busslapp

b)
Satzung Bl. 53 ff. d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.