Handelsregister · VR 2585

Chronologischer Auszug

VEREIN ZUR FÖRDERUNG VON BERUFSBILDUNG UND JUGENDARBEIT AM BERUFSKOLLEG BOCHOLT-WEST · Amtsgericht Coesfeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1VEREIN ZUR FÖRDERUNG VON BERUFSBILDUNG UND
JUGENDARBEIT AM BERUFSKOLLEG BOCHOLT-WEST

b)
Bocholt
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

b) Beginn Rötung Ende Rötung
1. Vorsitzender:
Grunewald, Christian, Bocholt, *XX.XX.XXXX
Beginn Rötung Ende Rötung
2. Vorsitzender:
Schröer, Hubert, Bocholt, *XX.XX.XXXX
Beginn Rötung Ende Rötung
Geschäftsführer:
Storm, Frank, Rees, *XX.XX.XXXX

b) Beginn Rötung Ende Rötung
eingetragener Verein
Satzung vom 11.07.1991 zuletzt geändert am 15.12.1998
29.04.2009
Petermann

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.10.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit
an die Stelle des bisherigen
Registerblattes Bocholt VR
585) getreten.
Freigegeben am 29.04.2009.

a)
2Nicht mehr Beginn Rötung Ende Rötung
1. Vorsitzender:
Grunewald, Christian, Bocholt, *XX.XX.XXXX Beginn Rötung Ende Rötung
Nicht mehr Beginn Rötung Ende Rötung
2. Vorsitzender:
Schröer, Hubert, Bocholt, *XX.XX.XXXX Beginn Rötung Ende Rötung
Nicht mehr Beginn Rötung Ende Rötung
Geschäftsführer:
Storm, Frank, Rees, *XX.XX.XXXX
In den Vorstand gewählt als
1. Vorsitzender:
Pieron, Sven, Bocholt, *XX.XX.XXXX
In den Vorstand gewählt als
2. Vorsitzender:
Funke, Oliver, Bocholt, *XX.XX.XXXX
In den Vorstand gewählt als
Geschäftsführer:
Hahn, Christoph, Bocholt, *XX.XX.XXXX
26.03.2018
Schlüter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.