Handelsregister · VR 331273
Historischer Auszug
Verein zur Förderung und Erhaltung des Kultur- und Sportgutes zwischen Australien und Deutschland e.V. · Amtsgericht Mannheim
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Amtsgericht
Nr.
der
a)
Name
Einfra-
b)
Sitz
gung
des
Vereins
Heidelberg
“
Vereinsregister
Vorstand
Liquidatoren
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
VR
1273
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
|
a)
Verein
zur
Förderung
|
Vorstand
und
Erhaltung
des
Kultur-
und
Sportgutes
zwischen
Australien
und
Deutschland
M
b)
Eppelheim
Best.-Nr.
1076
a
Karteiblatt
VR
{A3
9.
75,
4000
VB)
:
Vorsitzender
:Hermann
Weiß,
Architekt,
Eppelheim
:
stellvertretender
:
Vorsitzender
:Stefan
Metzinger,
Kaufmann,
Nußloch
:
Schatzmeister
:Eva-Maria
Weiß,
Hausfrau,
Eppelheim
Schriftführer
:Ursula
Bender,
Kontoristin,
Heidelberg
4
Aufgrund
der
Verordnung
vom
31
.1
0.2013
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
über-
j
gegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Heidelberg
wurde
die
Kennziffer
33
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
5
;Die
Satzung
ist
am
17.
Juni
1982
errichtet.
:
a)
7.
Juni
1983
:Der
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
besteht
aus
dem
Vor=
|
:;sitzenden,
dem
stellvertretenden
Vorsitzenden,
dem
:;Schatzmeister
und
dem
Schriftführer.
:Der
Verein
wird
durch
zwei
Mitglieder
des
Vorstandes,
da=
:punter
der
Vorsitzende
oder
der
stellvertretende
Vorsitzen=
ide,
vertreten.
Rechtsgeschäfte
mit
einem
Geschäftswert
von
:;über
DM
3.000.-—-
sind
nur
verbindlich,
wenn
die
Zustimmung
:des
Beirats
hierzu
schriftlich
erteilt
ist.
Der
Vorstand
:
:ist
beschlußfähig,
wenn
mindestens
zwei
Vorstandsmitglieder,
:darunter
der
Vorsitzende
oder
der
stellvertretende
Vor=
:
;sitzende,
anwesend
sind.
Einer
Mitteilung
der
Tagesordnung
bedarf
es
nicht.
Bei
Stimmengleichheit
entscheidet
die
:Stimne
des
Leiters
der
Vorstandssitzung.
:Ein
Vorstandsbeschluß
kann
auf
schriftlichem
Wege
gefaßt
;werden,
wenn
alle
Vorstandsmitglieder
ihre
Zustimmung
zu
:der
zu
beschließenden
Regelung
erklären.
Lau
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Heidelberg
Vereinsregister
Nr.
der
Eintra-
gung
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
Vorstand
nn
a)
Tag
der
Eintragung
Liquidatoren
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
5
4
Best.-Nr.
1076
a
Karteiblatt
VR
(A3
9.
75,
4000
VB)
Fortsetzung
Rückseite
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