Handelsregister · VR 5415

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung und Entwicklung der deutschen Kultur und Wirtschaftstätigkeit in Königsberg/Kaliningrad e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung und Entwicklung der deutschen
Kultur und Wirtschaftstätigkeit in Königsberg/Kaliningrad e.V.

b)
Schulzendorf
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden.
Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 5.000,00 DM sind
für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des
Beirats hierzu erteilt ist.

b)
Vorsitzender:

1.
Schamberger, Rainer, *XX.XX.XXXX, Schulzendorf
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 10.02.1993
zuletzt geändert durch Beschluss vom 02.05.1998.

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
02.05.1998 ist der Sitz des Vereins von Potsdam
(Amtsgericht Potsdam, VR 1274 P) nach Schulzendorf verlegt und die Satzung in § 1 (Sitz) geändert.
a)
27.11.2006
Einhorn
b)
Satzung Bl. 87 ff
d. A.

Tag der ersten Eintragung:
07.10.1994

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Königs
Wusterhausen,
VR 603 getreten.
2a)
31.01.2013
Bräuer
b)
Aufgrund des
Gesetzes zur
Neuordnung von
Land-, Amtsund Arbeitsgerichtsbezirken
und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist
die Zuständigkeit
auf das Amtsgericht Cottbus
übergegangen.
Vormals Amtsgericht Potsdam,
VR 4320 P. Hier
von Amts wegen unter neuer
Registernummer
eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.