Handelsregister · VR 380308
Historischer Auszug
Verein zur Förderung römischer Studien · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Vereinsregister
IVR
308
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
5
Amtsgericht
Tär'sge®
Nr.
der
a)
Name
.
.
Vorstand
Eintra-
bJSitz
Liquidatoren
gung
des
Vereins
1
2
3
1
ia)
Verein
zur
Förderung
Vorsitzende
:
Hildegard
Temporini,Wiss.
Assistentin,Tübingen
Prof.
Dr.
Karl-
Friedrich
Strohecker
‚Tübingen
i
römischer
Studien
ip)
Tübingen
1.
Beisitzer;
2.
Beisitzer;
Tübingen
Jürgen
Scheele
‚Wiss.
Assistent,
4
|Die
Satzung
ist
am
8.
Dezember
1969
errichtet.
;a)
11.Dezember
1969
Der
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
besteht
aus
dem
Vor-
sitzenden
und
zwei
Beisitzern.
iJedes
Vorstandsmitglied
ist
allein
vertretungsberechtigt.:
»
Satzung
Bl.3/5
d.A.
Best.-Nr.
1076a
Korteiblatt
VR
-
A3
8.
65
10000
Z
Aufgrund
der
Verordnung
vom
31.10.2013
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Tübingen
wurde
die
Kennziffer
38
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechssteilig
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
|
aufgefüllt.
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Tübingen
|
|
Vereinsregister
_
Rückseite
von
Blatt
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
VR
|
20%
.
.
Vorstand
2
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
.
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
Pas
SEN:
26
W
Fortsetzung
auf
dem
.......
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.