Verein zur Förderung ökumenischer Begegnung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hilter a.T.W. e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hilter a.T.W.
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 110426
Gericht
Amtsgericht Osnabrück
Letzte Eintragung
13.03.2019
Abrufstand
03.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Regina Meyer-Kietzmann
Hilter a.T.W.
Vorstand
Christa Frolow
Hilter
Vorstand
Elke-Sabine Freytag
Hilter
Vorstand
Corinna Kassen
Hilter
Vorstand
Heike Hagedorn
Hilter
Vorstand
Monika Tappmeyer
Hilter
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer, der Schriftführer, der 1. Beisitzer und der 2. Beisitzer.
Satzung Blatt 5 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 16.07.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 668 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 15.08.2006.
Satzung Blatt 115 ff der Akten
Satzung Blatt 161-168 der Akten
Satzung
Satzung vom 06.06.2001
Die Mitgliederversammlung vom 26.08.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliederversammlung), § 9 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlubg), § 11 (Zuständigkeit des Vorstands), § 12 (Wahl und Amtsdauer des Vorstands), § 13 (Sitzung und Beschlüsse des Vorstandes) und § 15 (Rechnungdprüfer) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen. Weiter wurde ein neuer § 5 (Mitgliedsbeiträge) eingefügt und die Satzung ab dem bisherigen § 5 neu gefasst in den neuen Paragraphen 6 (Organe des Vereins), 7 (Vorstand), 8 (Wahl und Amtsdauer des Vorstandes), 9a (Zuständigkeit des Vorstandes), 9b (Sitzung und Beschlüsse des Vorstandes), 10 (Mitgliederversammlung), 11 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 13 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), 14 (Ausschüsse), 15 (Rechnungsprüfer) und 16 (Auflösung des Vereins).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.