Handelsregister · VR 31872

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung Linsengerichter Schülerinnen und Schüler e.V. (Lesemaus) · Amtsgericht Hanau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung Linsengerichter Schülerinnen und Schüler
e.V. (Lesemaus)

b)
Linsengericht
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Beauftragten für Finanzen und dem
Beauftragten für Dokumentation.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1000
EUR EUR ist ein Beschluss des Gesamtvorstands
erforderlich.

b)
Vorsitzende:
Goeßler, Christa, Linsengericht, *XX.XX.XXXX
Beauftragte für Finanzen:
Knappe, Juliane Elisabeth, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX
Beauftragter für Dokumentation:
Dr. Nix, Daniel, Bad Soden-Salmünster, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 11.11.2010.
a)
27.01.2011
Weinbrenner

b)
Anmeldung Blatt 1 ff Sonderband
2b)
Nicht mehr
Beauftragte für Finanzen:
Knappe, Juliane Elisabeth, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beauftragter für Dokumentation:
Dr. Nix, Daniel, Bad Soden-Salmünster, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beauftragter für Finanzen:
Grabenkamp, Edmund, Linsengericht, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beautragte für Dokumentation:
Fingerhut, Ingeborg, Linsengericht, *XX.XX.XXXX
a)
28.10.2013
Weinbrenner

b)
Anmeldung Blatt 9 Sonderband
Fall 2
3b)
Nicht mehr
Beauftragter für Finanzen:
Grabenkamp, Edmund, Linsengericht, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beauftragter für Finanzen:
Gebrath, Dieter, Linsengericht, *XX.XX.XXXX
a)
15.08.2017
Weinbrenner

b)
Anmeldung Blatt 13 Sonderband.
Fall 3.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.