Handelsregister · VR 1174
Chronologischer Auszug
VEREIN ZUR FÖRDERUNG KÖRPERBEHINDERTER MENSCHEN KREIS BAD KREUZNACH UND UMGEBUNG, EINGETRAGENER VEREIN · Amtsgericht Bad Kreuznach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) VEREIN ZUR FÖRDERUNG KÖRPERBEHINDERTER MENSCHEN KREIS BAD KREUZNACH UND UMGEBUNG, EINGETRAGENER VEREIN b) Bad Kreuznach | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. b) Vorsitzende: Hohendorf, Csilla, Sonderschullehrerin, Bad Kreuznach einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Stellv.Vorsitzende: Kollay, Hildegard, Hausfrau, Weiler einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) eingetragener Verein Satzung vom 08.05.1984 b) Zur Vornahme von Rechtsgeschäften, welche im Einzelfall den Wert von DM 5.000,-überschreiten bedarf es der Einwilligung der Mitgliederversammlung. Diese entscheidet auch grundsätzlich im Falle eines Erwerbs von Liegenschaften. Bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit einem Wert bis zur Höhe von DM 5.000,-- entscheiden Vorstand und Gesamtvorstand wie folgt im Einzelfall: a) bis zu DM 2.000,-- der Vorstand allein, b) darüber hinaus bis zu DM 5.000,-- der Gesamtvorstand (§ 7 II Ziff. 1 A und B). Vorstand und Gesamtvorstand sind nicht berechtigt, Kredite aufzunehmen oder Verpflichtungen einzughen, die nicht durch vorhandene Mittel gedeckt sind. | a) 12.04.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 20.07.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.04.2006. |
| 2 | a) Zur Vornahme von Rechtsgeschäften, welche im Einzelfall den Wert von 10.000 Euro überschreiten bedarf es der Einwilligung der Mitgliederversammlung. Diese entscheidet auch grundsätzlich im Falle des Erwerbs von Liegenschaften. Bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit einem Wert bis zur Höhe von 10.000 Euro entscheiden Vorstand und Gesamtvorstand wie folgt im Einzelfalle: a) bis zu 5.000 Euro der Vorstand allein b) darüber hinaus bis zu 10.000 Euro der Gesamtvorstand. Vorstand und Gesamtvorstand sind nicht berechtigt, Kredite aufzunehmen oder Verpflichtungen einzugehen, die nicht durch vorhandene Mittel gedeckt sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.01.2006 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 18.04.2006 Bittner b) Satzungsänderung Bl. 70 | |
| 3 | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Kassierer vertreten. b) Kassiererin: Jung, Sigrid, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 25.01.2007 Bittner b) Satzungsänderung Blatt 85 der Akte | |
| 4 | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zur Vornahme von Rechtsgeschäften, welche im Einzelfall den Wert von 10.000 Euro überschreiten bedarf es der Einwilligung der Mitgliederversammlung. Diese entscheidet auch grundsätzlich im Falle des Erwerbs von Liegenschaften. Bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit einem Wert bis zur Höhe von 10.000 Euro entscheiden Vorstand und Gesamtvorstand wie folgt im Einzelfalle: a) bis zu 5.000 Euro der Vorstand allein b) darüber hinaus bis zu 10.000 Euro der Gesamtvorstand. Vorstand und Gesamtvorstand sind nicht berechtigt, Kredite aufzunehmen oder Verpflichtungen einzugehen, die nicht durch vorhandene Mittel gedeckt sind. b) Vorsitzende: Hohendorf, Csilla, Sonderschullehrerin, Bad Kreuznach Stellv.Vorsitzende: Kollay, Hildegard, Hausfrau, Weiler Nach Änderung der Vertretungsregelung nicht mehr Kassiererin: Jung, Sigrid, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 16.10.2014 Bretz b) Satzung Blatt 101-112 der Akten | |
| 5 | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zur Vornahme von Rechtsgeschäften, welche im Einzelfall den Wert von 10.000 Euro überschreiten bedarf es der Einwilligung der Mitgliederversammlung. Diese entscheidet auch grundsätzlich im Falle des Erwerbs von Liegenschaften. Bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit einem Wert bis zur Höhe von 10.000 Euro entscheiden Vorstand und Gesamtvorstand wie folgt im Einzelfalle: a) bis zu 5.000 Euro der Vorstand allein b) darüber hinaus bis zu 10.000 Euro der Gesamtvorstand. Vorstand und Gesamtvorstand sind nicht berechtigt, Kredite aufzunehmen oder Verpflichtungen einzugehen, die nicht durch vorhandene Mittel gedeckt sind. b) Stellvertretender Vorsitzender: Ruß, Jürgen, Guldental, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand und Gesamtvorstand) beschlossen. | a) 29.12.2015 Bretz b) Satzung Blatt 128-139 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.